§ 3 – Inhalt des Basisregisters
(1) Folgende in den Registern oder sonstigen Datenbeständen der öffentlichen Stellen nach § 4 Absatz 1 und der Global Legal Entity Identifier Foundation gespeicherte Einheiten werden im Basisregister als Unternehmen geführt: Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs, normal normal Genossenschaften im Sinne des Genossenschaftsgesetzes, normal normal eingetragene Gesellschaften bürgerlichen Rechts, normal normal Partnerschaften im Sinne des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes, normal normal Vereine im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs, normal normal wirtschaftlich Tätige im Sinne der Abgabenordnung: a) natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind, normal normal b) juristische Personen und normal normal c) Personenvereinigungen sowie normal normal normal alpha normal normal weitere Unternehmen im Sinne des Siebten Buches Sozialgesetzbuch. normal normal normal arabic Jede einzelne wirtschaftliche Tätigkeit natürlicher Personen nach Satz 1 Nummer 6 Buchstabe a wird als Unternehmen geführt. Daten zu natürlichen Personen, die nicht im Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit stehen, werden nicht gespeichert. (2) Im Basisregister werden zu einem Unternehmen nach Absatz 1, soweit vorhanden, folgende Stammdaten gespeichert: für den Rechtsverkehr verbindliche Angabe der Firma oder des Namens entsprechend der Eintragung im Handelsregister, Genossenschaftsregister, Gesellschaftsregister, Partnerschaftsregister oder Vereinsregister, normal normal für Verwaltungszwecke aktuelle Angabe der Firma oder des Namens entsprechend der Führung im Datenbestand der öffentlichen Stelle nach § 4 Absatz 1, normal normal Verwaltungsanschrift unter Angabe von Straße, Hausnummer, Postfach, Postleitzahl, Ort und Länderkennzeichen, normal normal Sitz (Ort), normal normal Geschäftsanschrift entsprechend der Eintragung im Handelsregister, Genossenschaftsregister, Gesellschaftsregister, Partnerschaftsregister oder Vereinsregister unter Angabe von Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Länderkennzeichen, soweit die Pflicht zur Eintragung besteht, normal normal Rechtsform und normal normal Haupttätigkeit nach Klassifikation der Wirtschaftszweige. normal normal normal arabic (3) Zu einem Unternehmen nach Absatz 1 werden, soweit vorhanden, folgende Identifikationsnummern gespeichert: bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer für Unternehmen nach § 2, normal normal Handelsregisternummer, einschließlich Orts- und Gerichtskennzeichen des zuständigen Registergerichts, normal normal Eintragungsnummer des Genossenschaftsregisters, einschließlich Orts- und Gerichtskennzeichen des zuständigen Registergerichts, normal normal Eintragungsnummer des Gesellschaftsregisters, einschließlich Orts- und Gerichtskennzeichen des zuständigen Registergerichts, normal normal Eintragungsnummer des Partnerschaftsregisters, einschließlich Orts- und Gerichtskennzeichen des zuständigen Registergerichts, normal normal Vereinsregisternummer, einschließlich Orts- und Gerichtskennzeichen des zuständigen Registergerichts, normal normal Unternehmernummer, einschließlich Anhang gemäß § 136a des Siebten Buches Sozialgesetzbuch, normal normal Betriebsnummern gemäß § 18i des Vierten Buches Sozialgesetzbuch als Liste aller Betriebsnummern, die einem Unternehmen zugeordnet sind, normal normal Wirtschafts-Identifikationsnummer gemäß § 139c der Abgabenordnung, einschließlich des Unterscheidungsmerkmals gemäß § 139c Absatz 5a der Abgabenordnung und normal normal die gültige Rechtsträgerkennung (LEI) gemäß Artikel 13 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/590 der Kommission vom 28. Juli 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die Meldung von Geschäften an die zuständigen Behörden (ABl. L 87 vom 31.3.2017, S. 449). normal normal normal arabic (4) Zu den Stammdaten nach Absatz 2 und den Identifikationsnummern nach Absatz 3 werden folgende Metadaten gespeichert: Bezeichnung des Registers oder sonstigen Datenbestands der öffentlichen Stelle nach § 4 Absatz 1, aus dem das im Basisregister gespeicherte Datum stammt, normal normal Meldedatum an das Register oder den sonstigen Datenbestand der öffentlichen Stelle nach § 4 Absatz 1, aus dem das im Basisregister gespeicherte Datum stammt, normal normal Datum, ab dem ein Unternehmen in keinem Register nach § 4 Absatz 1 und 3 mehr geführt oder nur noch als gelöscht geführt wird (Beendigungsdatum der bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer für Unternehmen) und normal normal Speicherdatum im Basisregister. normal normal normal arabic (5) Die Registerbehörde hat fünf Jahre, nachdem das Unternehmen in keinem Register nach § 4 Absatz 1 und 3 mehr geführt oder als gelöscht geführt wird, die Unternehmensbasisdaten zu löschen.
Kurz erklärt
- Im Basisregister werden verschiedene Arten von Unternehmen erfasst, darunter Kaufleute, Genossenschaften, eingetragene Gesellschaften, Partnerschaften und Vereine.
- Für jedes Unternehmen werden wichtige Stammdaten wie Name, Adresse, Rechtsform und Haupttätigkeit gespeichert.
- Es werden auch verschiedene Identifikationsnummern wie Handelsregisternummer und Wirtschaftsnummern erfasst.
- Zusätzlich werden Metadaten wie das Herkunftsdatum der Daten und das Beendigungsdatum gespeichert.
- Unternehmensdaten müssen fünf Jahre nach der Löschung aus den Registern gelöscht werden.