Bund
BGBl: RGBl
Erstverkündet:
01. Februar 1877
§ 7
§ 7 – Begriff des Gesetzes
Gesetz im Sinne der Strafprozeßordnung und dieses Gesetzes ist jede Rechtsnorm.
Kurz erklärt
- Das Gesetz bezieht sich auf die Strafprozessordnung.
- Es definiert, was unter einem Gesetz zu verstehen ist.
- Jede Rechtsnorm wird als Gesetz betrachtet.
- Die Definition gilt für die Anwendung dieses speziellen Gesetzes.
- Es gibt keine Ausnahmen von dieser Definition.