Gesetzklar
Bund BGBl: RGBl Erstverkündet: 01. Februar 1877
§ 7

§ 7 – Begriff des Gesetzes

Gesetz im Sinne der Strafprozeßordnung und dieses Gesetzes ist jede Rechtsnorm.

Kurz erklärt

  • Das Gesetz bezieht sich auf die Strafprozessordnung.
  • Es definiert, was unter einem Gesetz zu verstehen ist.
  • Jede Rechtsnorm wird als Gesetz betrachtet.
  • Die Definition gilt für die Anwendung dieses speziellen Gesetzes.
  • Es gibt keine Ausnahmen von dieser Definition.