Bund
BGBl: BGBl. I
Erstverkündet:
19. Juni 2024
§ 12
§ 12 – Geschlechtsneutrale Regelungen
Gesetzliche Regelungen, die sich auf Männer und Frauen beziehen und für beide Geschlechter dieselben Rechtsfolgen vorsehen, gelten für Personen unabhängig von der im Personenstandsregister eingetragenen Geschlechtsangabe und auch dann, wenn keine Angabe eingetragen ist.
Kurz erklärt
- Gesetze, die für Männer und Frauen gelten, haben die gleichen rechtlichen Folgen für beide Geschlechter.
- Diese Regelungen betreffen alle Personen, unabhängig von ihrem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht.
- Auch wenn keine Geschlechtsangabe im Personenstandsregister vorhanden ist, gelten diese Gesetze.
- Die Gleichbehandlung ist unabhängig von der Geschlechtsidentität.
- Es wird eine geschlechtsneutrale Anwendung der Gesetze sichergestellt.