Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 29. November 2018
Anlage 3

Anlage 3 – (zu § 5 Absatz 1, § 6 Absatz 1, § 7 und § 9 Absatz 1)Fachkunde

(Fundstelle: Anhang 2 zum BGBl. 2023 I Nr. 149 v. 12.6.2023, S. 9 - 12) Fundstelle Teil A: Erwerb und Aktualisierung der Fachkunde left S2 Die Lerninhalte zum Erwerb der Fachkunde und zur Aktualisierung der Fachkunde (Fortbildung) sind in Module unterteilt. Der jeweils erforderliche Schulungsumfang ist in Lerneinheiten (LE; 1 LE = 45 Minuten) angegeben. Abschnitt 1: Übersicht Module Erwerb/Aktualisierung der Fachkunde left S2 Tabelle 1: Fachkunde-Module col1 15* col2 125* center col3 20* Kürzel 1 center col1 middle Module 1 center col2 middle Mindest- anzahl LE 1 center col3 middle bottom Erwerb der Fachkunde 1 col3 col1 GK 1 col1 Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde 1 col2 1 col3 OS 1 col1 Optische Strahlung 1 col2 1 col3 US 1 col1 Ultraschall 1 col2 1 col3 EK 1 col1 EMF (Hochfrequenzgeräte) in der Kosmetik 1 col2 1 col3 ES 1 col1 EMF (Niederfrequenz-, Gleichstrom- und Magnetfeldgeräte) zur Stimulation 1 col2 1 col3 Aktualisierung der Fachkunde (Aktualisierungsschulung) 1 col3 col1 AGK 1 col1 Aktualisierung von GK 1 col2 1 col3 AOS 1 col1 Aktualisierung von OS 1 col2 1 col3 AUS 1 col1 Aktualisierung von US 1 col2 1 col3 AEK 1 col1 Aktualisierung von EK 1 col2 1 col3 AES 1 col1 Aktualisierung von ES 1 col2 1 col3 top left 50 3 1 all 1 1 %yes; Tabelle 2: Fachkundegruppen col1 40* col2 30* col3 30* center col4 15* col5 30* center col6 15* Fachkundegruppe 1 center col1 middle Bezug 1 center col2 middle Erwerb 1 center col4 col3 middle Aktualisierung 1 center col6 col5 middle 1 col1 1 col2 erforderliche Module 1 col3 middle LE 1 col4 middle erforderliche Module 1 col5 middle LE 1 col6 middle bottom Laser/Intensive Lichtquellen 1 col1 § 5 NiSV 1 col2 GK, OS 1 col3 1 col4 AGK, AOS 1 col5 1 col6 Ultraschall 1 col1 § 9 NiSV 1 col2 GK, US 1 col3 1 col4 AGK, AUS 1 col5 1 col6 EMF-Kosmetik 1 col1 § 6 NiSV 1 col2 GK, EK 1 col3 1 col4 AGK, AEK 1 col5 1 col6 EMF-Muskelstimulation 1 col1 § 7 Absatz 1 NiSV 1 col2 ES 1 col3 1 col4 AES 1 col5 1 col6 EMF-Stimulation 1 col1 § 7 Absatz 2 NiSV 1 col2 ES 1 col3 1 col4 AES 1 col5 1 col6 EMF-Stimulation zu kosmetischen Zwecken 1 col1 § 7 Absatz 3 NiSV 1 col2 GK, ES 1 col3 1 col4 AGK, AES 1 col5 1 col6 top left 50 6 1 all 1 1 %yes; Abschnitt 2: Übersicht Fachkunde für spezifische Anwendungen left Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von der Art der Anwendung (Fachkundegruppen). Die Fachkunde für die Anwendung von Lasereinrichtungen und intensiven Lichtquellen (Fachkundegruppe Laser/Intensive Lichtquellen) wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung mit den Lerninhalten des Moduls "Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde" und einer Schulung mit den Lerninhalten des Moduls "optische Strahlung" erworben. Die Fachkunde für die Anwendung von elektromagnetischen Feldern am Menschen durch Hochfrequenzgeräte zu kosmetischen Zwecken (Fachkundegruppe EMF-Kosmetik) wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung mit den Lerninhalten des Moduls "Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde" und einer Schulung mit den Lerninhalten des Moduls "Elektromagnetische Felder in der Kosmetik" erworben. Die Fachkunde für die Anwendung von Niederfrequenzgeräten, Gleichstromgeräten und Magnetfeldgeräten zur transkutanen elektrischen Nerven- und Muskelstimulation zum Zweck des Muskelaufbaus und der Muskelstraffung (Fachkundegruppe EMF-Muskelstimulation) wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung mit den Lerninhalten des Moduls "Elektromagnetische Felder zur Stimulation" erworben. Zusätzlich ist der in Teil E Abschnitt 2 beschriebene Nachweis erforderlich. Die Fachkunde für die Anwendung von Niederfrequenzgeräten, Gleichstromgeräten und Magnetfeldgeräten zur transkutanen elektrischen Nervenstimulation oder zur Magnetfeldstimulation zu anderen Zwecken als dem Muskelaufbau oder der Muskelstraffung (Fachkundegruppe EMF-Stimulation) wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung mit den Lerninhalten des Moduls "Elektromagnetische Felder zur Stimulation" erworben. Die Fachkunde für die Anwendung von Niederfrequenzgeräten, Gleichstromgeräten und Magnetfeldgeräten zur transkutanen elektrischen Nervenstimulation, zur Muskelstimulation oder zur Magnetfeldstimulation jeweils zu kosmetischen Zwecken im Bereich des Gesichts und der Halsvorderseite (Fachkundegruppe EMF-Stimulation zu kosmetischen Zwecken) wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung mit den Lerninhalten des Moduls "Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde" und einer Schulung mit den Lerninhalten des Moduls "Elektromagnetische Felder zur Stimulation" erworben. Die Fachkunde für die Anwendung von Ultraschall (Fachkundegruppe Ultraschall) wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung mit den Lerninhalten des Moduls "Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde" und einer Schulung mit den Lerninhalten des Moduls "Ultraschall" erworben. Abschnitt 3: Gleichwertigkeit mit Fachkunde-Modul Teil B left Die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung mit dem Lerninhalt des Moduls „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ ist nicht erforderlich, wenn eine Person eine staatlich anerkannte Berufsausbildung zum Kosmetiker/zur Kosmetikerin erfolgreich absolviert hat, normal normal einen Bildungsgang staatlich geprüfter Kosmetiker/staatlich geprüfte Kosmetikerin erfolgreich absolviert hat, normal normal die Meisterprüfung im Kosmetikgewerbe erfolgreich absolviert hat oder normal normal am 5. Dezember 2021 über eine berufliche Praxis im Kosmetikgewerbe von mindestens fünf Jahren verfügt. normal normal normal arabic Der Tag des Eintritts der jeweiligen Bedingung nach Ziffer 1 bis 4 gilt als Bezugsdatum im Sinne von § 4 Absatz 3 Satz 3. Liegt dieser Zeitpunkt vor dem 5. Dezember 2021, gilt stattdessen dieser Stichtag als Bezugsdatum. Teil B: Fachkunde-Modul „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ left Lerninhalte (Mindestanzahl LE 78) Anatomie normal normal Beurteilung der Haut normal normal Physiologie der Haut und ihrer Anhangsgebilde normal normal Überblick zu Anlagen zum Einsatz nichtionisierender Strahlung normal normal Kenntnisse über die Wirkung von Strahlung normal normal Aufklärung von Personen normal normal Übungen normal normal normal arabic Teil C: Fachkunde-Modul „Optische Strahlung“ left Lerninhalte (Mindestanzahl LE 117) Gesetzliche Grundlagen normal normal Anatomie und Physiologie der Haut und ihrer Anhangsgebilde normal normal Physikalische Grundlagen kohärenter und inkohärenter Strahlung normal normal Biologische Wirkungen optischer Strahlung normal normal Risiken normal normal Behandlungsparameter und Geräteeinstellungen normal normal Grundlagen Gerätetechnik zum Einsatz optischer Strahlung normal normal Kontraindikationen, Risiken und Nebenwirkungen normal normal Schutzbestimmungen und -maßnahmen normal normal Kombinationsgeräte normal normal Anwendungsplanung, Aufklärung von Personen und Dokumentation normal normal Übungen normal normal Selbständige Durchführung von unterschiedlichen Anwendungen unter Aufsicht einer approbierten Ärztin oder eines approbierten Arztes mit entsprechender ärztlicher Weiterbildung oder Fortbildung normal normal normal arabic Teil D: Fachkunde-Modul „Elektromagnetische Felder (Hochfrequenzgeräte) in der Kosmetik“ left Lerninhalte (Mindestanzahl LE 38) Gesetzliche Grundlagen normal normal Anatomie und Physiologie normal normal Physikalische Grundlagen über hochfrequente elektromagnetische Felder normal normal Biologische Wirkungen von hochfrequenten elektromagnetischen Feldern normal normal Behandlungsparameter und Geräteeinstellungen normal normal Grundlagen Gerätetechnik zum Einsatz von elektromagnetischen Feldern normal normal Kontraindikationen, Risiken und Nebenwirkungen normal normal Schutzbestimmungen und -maßnahmen normal normal Kombinationsgeräte normal normal Anwendungsplanung, Aufklärung von Personen und Dokumentation normal normal Übungen normal normal Selbständige Durchführung von unterschiedlichen Anwendungen unter Aufsicht einer approbierten Ärztin oder eines approbierten Arztes mit entsprechender ärztlicher Weiterbildung oder Fortbildung normal normal normal arabic Teil E: Fachkunde-Modul „Elektromagnetische Felder (Niederfrequenz-, Gleichstrom- oder Magnetfeldgeräte) zur Stimulation“ left Abschnitt 2 enthält Anforderungen, die sich nur auf die Fachkunde nach § 7 Absatz 1 beziehen. Die Anforderungen in Abschnitt 1 beziehen sich dagegen auf die Fachkunde nach § 7 Absatz 1, 2 und 3. Abschnitt 1: Übersicht der Inhalte des Fachkunde-Moduls left Lerninhalte (Mindestanzahl LE 23) Gesetzliche Grundlagen normal normal Anatomie und Physiologie bei Nerven- und Muskelstimulation normal normal Physikalische Grundlagen elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder normal normal Biologische Wirkungen von elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern normal normal Behandlungsparameter und Geräteeinstellungen normal normal Grundlagen Gerätetechnik zum Einsatz von elektromagnetischen Feldern normal normal Kontraindikationen, Risiken und Nebenwirkungen normal normal Schutzbestimmungen und -maßnahmen normal normal Anwendungsplanung, Aufklärung von Personen und Dokumentation normal normal Übungen normal normal Selbständige Durchführung von unterschiedlichen Anwendungen unter Aufsicht einer approbierten Ärztin oder eines approbierten Arztes mit entsprechender ärztlicher Weiterbildung oder Fortbildung normal normal normal arabic Abschnitt 2: Zusätzliche Anforderungen für den Erwerb der Fachkunde nach § 7 Absatz 1 left Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Modul ist der Nachweis einer Lizenz als Übungsleiterin oder Übungsleiter mit einer Ausbildung von mindestens 120 Lerneinheiten oder mindestens einer C-Lizenz als Trainerin oder Trainer mit einer Ausbildung von mindestens 120 Lerneinheiten oder einer vergleichbaren Ausbildung. Nachweise aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum über die Erfüllung der Anforderungen nach Teil E stehen inländischen Nachweisen gleich, wenn aus ihnen hervorgeht, dass die betreffenden Anforderungen oder die auf Grund ihrer Zielsetzung im Wesentlichen vergleichbaren Anforderungen des Ausstellungsstaates erfüllt sind. Unterlagen nach Satz 2 sind auf Verlangen im Original oder in Kopie vorzulegen. Eine Beglaubigung der Kopie sowie eine beglaubigte deutsche Übersetzung können verlangt werden. Teil F: Fachkunde-Modul „Ultraschall“ left Lerninhalte (Mindestanzahl LE 38) Gesetzliche Grundlagen normal normal Anatomie und Physiologie der Haut und ihrer Anhangsgebilde normal normal Physikalische Grundlagen von Ultraschall normal normal Biologische Wirkungen von Ultraschall normal normal Risiken normal normal Behandlungsparameter und Geräteeinstellungen normal normal Grundlagen Gerätetechnik zum Einsatz von Ultraschall normal normal Kontraindikationen, Risiken und Nebenwirkungen normal normal Schutzbestimmungen und -maßnahmen normal normal Kombinationsgeräte normal normal Anwendungsplanung, Aufklärung von Personen und Dokumentation normal normal Übungen normal normal Selbständige Durchführung von unterschiedlichen Anwendungen unter ärztlicher Aufsicht normal normal normal arabic

Kurz erklärt

  • Die Fachkunde wird in Module unterteilt, die für den Erwerb und die Aktualisierung von Kenntnissen in der Kosmetik erforderlich sind.
  • Jedes Modul hat eine bestimmte Anzahl an Lerneinheiten (LE), wobei 1 LE 45 Minuten entspricht.
  • Die Fachkunde für verschiedene Anwendungen, wie Laser oder elektromagnetische Felder, erfordert spezifische Schulungen und Module.
  • Personen mit bestimmten beruflichen Qualifikationen oder langjähriger Erfahrung können von bestimmten Schulungsanforderungen befreit werden.
  • Die Module umfassen Themen wie Anatomie, Physiologie, gesetzliche Grundlagen und praktische Anwendungen unter ärztlicher Aufsicht.