Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 27. Mai 1997

#0 – ggkontrollv

Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 95/50/EG des Rates vom 6. Oktober 1995 über einheitliche Verfahren für die Kontrolle von Gefahrguttransporten auf der Straße (ABl. EG Nr. L 249 S. 35).

Kurz erklärt

  • Die Verordnung setzt eine EU-Richtlinie um.
  • Es geht um die Kontrolle von Gefahrguttransporten.
  • Die Richtlinie stammt vom 6. Oktober 1995.
  • Sie betrifft den Straßenverkehr.
  • Ziel ist einheitliche Verfahren für die Kontrollen.