Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
27. Mai 1997
#0 – ggkontrollv
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 95/50/EG des Rates vom 6. Oktober 1995 über einheitliche Verfahren für die Kontrolle von Gefahrguttransporten auf der Straße (ABl. EG Nr. L 249 S. 35).
Kurz erklärt
- Die Verordnung setzt eine EU-Richtlinie um.
- Es geht um die Kontrolle von Gefahrguttransporten.
- Die Richtlinie stammt vom 6. Oktober 1995.
- Sie betrifft den Straßenverkehr.
- Ziel ist einheitliche Verfahren für die Kontrollen.