Bund
außer Kraft / künft.
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
20. November 2009
§ 4
§ 4 – Informationsaustausch
Der Bund und die Länder informieren sich möglichst frühzeitig über beabsichtigte Vorhaben zur Einrichtung und Entwicklung informationstechnischer Systeme, um eine bedarfsgerechte Zusammenarbeit zu ermöglichen.
Kurz erklärt
- Bund und Länder sollen sich frühzeitig über geplante IT-Systeme austauschen.
- Ziel ist eine bedarfsgerechte Zusammenarbeit.
- Informationen über Vorhaben sollen rechtzeitig geteilt werden.
- Zusammenarbeit soll durch frühzeitige Kommunikation verbessert werden.
- Entwicklung von IT-Systemen wird koordiniert.