Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl II Erstverkündet: 19. April 1951
Eingangsformel

Eingangsformel – btbrggo

Zur Ausführung des Artikels 77 des Grundgesetzes hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates für den Vermittlungsausschuß die folgende Geschäftsordnung beschlossen:

Kurz erklärt

  • Der Bundestag hat eine Geschäftsordnung für den Vermittlungsausschuss beschlossen.
  • Diese Regelung dient der Ausführung des Artikels 77 des Grundgesetzes.
  • Der Bundesrat hat der Geschäftsordnung zugestimmt.
  • Der Vermittlungsausschuss ist ein Gremium, das bei Gesetzgebungsverfahren vermittelt.
  • Die Geschäftsordnung legt die Abläufe und Regeln für den Ausschuss fest.