Bund
BGBl: BGBl II
Erstverkündet:
19. April 1951
Eingangsformel
Eingangsformel – btbrggo
Zur Ausführung des Artikels 77 des Grundgesetzes hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates für den Vermittlungsausschuß die folgende Geschäftsordnung beschlossen:
Kurz erklärt
- Der Bundestag hat eine Geschäftsordnung für den Vermittlungsausschuss beschlossen.
- Diese Regelung dient der Ausführung des Artikels 77 des Grundgesetzes.
- Der Bundesrat hat der Geschäftsordnung zugestimmt.
- Der Vermittlungsausschuss ist ein Gremium, das bei Gesetzgebungsverfahren vermittelt.
- Die Geschäftsordnung legt die Abläufe und Regeln für den Ausschuss fest.