Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 26. August 2008
Anlage 2

Anlage 2 – (zu § 9)Zeugnisinhalte

(Fundstelle: BGBl. I 2019, 2307) Fundstelle Teil A – Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse: Bezeichnung der ausstellenden Behörde, normal normal Name und Geburtsdatum der geprüften Person, normal normal Datum des Bestehens der Prüfung, normal normal Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3, normal normal Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung, normal normal Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle. normal normal normal arabic Teil B – Zeugnis mit Prüfungsergebnissen: Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich: zur Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ a) Benennung und Bewertung dieser Teilprüfung mit Note sowie normal normal b) Benennung und Bewertung der vier Qualifikationsbereiche mit Punkten, normal normal normal alpha normal normal zur Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ a) Benennung des Prüfungsteils mit Note, normal normal b) Benennung der betrieblichen Situationsaufgabe mit Punkten und Note sowie normal normal c) Benennung des situationsbezogenen Fachgesprächs mit Präsentation mit Punkten und Note, normal normal normal alpha normal normal die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung, normal normal die Gesamtnote als Dezimalzahl, normal normal die Gesamtnote in Worten, normal normal Befreiungen nach § 6, normal normal Befreiung vom schriftlichen Teil der Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung nach § 11 Absatz 2 Satz 1. normal normal normal arabic

Kurz erklärt

  • Teil A des Zeugnisses enthält grundlegende Informationen wie Name, Geburtsdatum, Prüfungsdatum und den erworbenen Fortbildungsabschluss.
  • Es wird auch die ausstellende Behörde, das Datum der Ausstellung und die Unterschrift der zuständigen Stelle aufgeführt.
  • Teil B des Zeugnisses umfasst zusätzlich die Ergebnisse der Teilprüfungen, einschließlich Noten und Bewertungen.
  • Für die Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ werden die Note und die Punkte für vier Qualifikationsbereiche angegeben.
  • Die Gesamtpunktzahl und die Gesamtnote der Prüfung werden ebenfalls im Teil B aufgeführt, einschließlich möglicher Befreiungen von Prüfungsbestandteilen.