Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 25. Januar 2008
Anlage 2

Anlage 2 – (zu § 9)Zeugnisinhalte

(Fundstelle: BGBl. I 2019, 2298) Fundstelle Teil A – Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse: Bezeichnung der ausstellenden Behörde, normal normal Name und Geburtsdatum der geprüften Person, normal normal Datum des Bestehens der Prüfung, normal normal Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3, normal normal Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung, normal normal Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle. normal normal normal arabic Teil B – Zeugnis mit Prüfungsergebnissen: Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich: zum Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ a) Benennung und Bewertung dieses Prüfungsteils als Note sowie normal normal b) Benennung und Bewertung der vier Qualifikationsbereiche dieses Prüfungsteils mit Punkten, normal normal normal alpha normal normal zum Prüfungsteil „Handlungsfeldspezifische Qualifikationen“ a) Benennung dieses Prüfungsteils, normal normal b) Benennung und Bewertung der fünf Handlungsbereiche mit Punkten und als Note, normal normal c) Benennung und Bewertung der mündlichen Prüfung mit Note sowie normal normal d) Benennung der Präsentation und des Fachgesprächs jeweils mit Punkten, normal normal normal alpha normal normal die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung, normal normal die Gesamtnote als Dezimalzahl, normal normal die Gesamtnote in Worten, normal normal Befreiungen nach § 6, normal normal Bescheinigung der Befreiung vom schriftlichen Teil der Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung nach § 11 Absatz 2 Satz 1. normal normal normal arabic

Kurz erklärt

  • Teil A des Zeugnisses enthält grundlegende Informationen wie Name, Geburtsdatum, Prüfungsdatum und Fortbildungsabschluss.
  • Es wird auch die ausstellende Behörde und das Datum der Ausstellung des Zeugnisses aufgeführt.
  • Teil B des Zeugnisses ergänzt die Informationen aus Teil A um die Ergebnisse der Prüfungsteile.
  • Im Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ werden Noten und Bewertungen für verschiedene Qualifikationsbereiche angegeben.
  • Der Teil „Handlungsfeldspezifische Qualifikationen“ beinhaltet ebenfalls Noten und Bewertungen sowie die Gesamtpunktzahl und Gesamtnote der Prüfung.