Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 10. März 1961
§ 19

§ 19 – Berlin-Klausel

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.

Kurz erklärt

  • Das Gesetz ist gültig in Berlin.
  • Die Gültigkeit basiert auf § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes.
  • Das Dritte Überleitungsgesetz wurde am 4. Januar 1952 erlassen.
  • Es ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
  • Die Regelung betrifft die Anwendung des Gesetzes in Berlin.