Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
10. März 1961
§ 19
§ 19 – Berlin-Klausel
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.
Kurz erklärt
- Das Gesetz ist gültig in Berlin.
- Die Gültigkeit basiert auf § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes.
- Das Dritte Überleitungsgesetz wurde am 4. Januar 1952 erlassen.
- Es ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
- Die Regelung betrifft die Anwendung des Gesetzes in Berlin.