Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 10. März 1961
§ 17

§ 17 – Vollzugsbeamte im Land Berlin

Dieses Gesetz findet entsprechende Anwendung auf die Vollzugsbeamten, die unter das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der in einzelnen Verwaltungszweigen des Landes Berlin beschäftigten Personen vom 26. April 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 397) fallen.

Kurz erklärt

  • Das Gesetz gilt für Vollzugsbeamte.
  • Es bezieht sich auf Beamte in bestimmten Verwaltungsbereichen in Berlin.
  • Die Regelung stammt aus einem Gesetz von 1957.
  • Es betrifft die Rechtsverhältnisse dieser Beamten.
  • Die Anwendung des Gesetzes ist entsprechend geregelt.