Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 19. Oktober 2013
§ 14

§ 14 – Personal- und Organisationskonzept

Die Unfallkasse des Bundes und die Eisenbahn-Unfallkasse legen dem Bundesversicherungsamt bis zum 31. Juli 2014 ein Konzept zur Organisations- und Personalstruktur der Unfallversicherung Bund und Bahn zur Genehmigung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vor, aus dem sich die geplanten Maßnahmen zur Realisierung von Synergieeffekten und zur Optimierung der Verwaltungs- und Verfahrenskosten ergeben.

Kurz erklärt

  • Die Unfallkasse des Bundes und die Eisenbahn-Unfallkasse müssen ein Konzept zur Organisations- und Personalstruktur erstellen.
  • Dieses Konzept ist bis zum 31. Juli 2014 dem Bundesversicherungsamt vorzulegen.
  • Die Genehmigung des Konzepts erfolgt im Einvernehmen mit mehreren Bundesministerien.
  • Ziel des Konzepts ist es, Synergieeffekte zu realisieren.
  • Außerdem sollen die Verwaltungs- und Verfahrenskosten optimiert werden.