§ 10 – statregg
(1) Die Deutsche Bundesbank übermittelt an das Statistische Bundesamt Angaben aus den von ihr erstellten Wirtschaftsstatistiken zum Zwecke der Pflege und Führung des Statistikregisters. (2) Das Statistische Bundesamt übermittelt der Deutschen Bundesbank zur Erfüllung ihrer statistischen Aufgaben und Verpflichtungen insbesondere aus unmittelbar geltenden europäischen Rechtsakten auf Anforderung folgende Angaben aus dem Statistikregister: Angaben nach Anhang VIII zur Durchführungsverordnung (EU) 2020/1197, normal normal Zahl der Beschäftigten nach Arten der Beschäftigungsverhältnisse, normal normal Umsatz, normal normal Beziehungen zu anderen Einheiten, normal normal Zugehörigkeit zu einer Organschaft, einschließlich deren Kennnummer im Statistikregister. normal normal normal arabic Die Angaben werden in der Deutschen Bundesbank nur von Organisationseinheiten gespeichert und genutzt, die räumlich, organisatorisch und personell von anderen Aufgabenbereichen der Deutschen Bundesbank getrennt sind.
Kurz erklärt
- Die Deutsche Bundesbank gibt Wirtschaftsstatistiken an das Statistische Bundesamt weiter.
- Das Statistische Bundesamt liefert auf Anfrage Daten aus dem Statistikregister an die Deutsche Bundesbank.
- Die übermittelten Daten betreffen unter anderem Beschäftigungsarten, Umsatz und Beziehungen zu anderen Einheiten.
- Die Deutsche Bundesbank speichert und nutzt diese Daten nur in speziellen, getrennten Organisationseinheiten.
- Die Zusammenarbeit dient der Erfüllung europäischer statistischer Verpflichtungen.