HREGGEBV – hreggebv
Eingangsformel –
§ 1 – Gebührenverzeichnis
Für Eintragungen in das Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts- oder Partnerschaftsregister, die Entgegennahme, Prüfung und Aufbewahrung der zum Handels- oder Genossenschaftsregister einzureichenden Unterlagen, die Bereitstellung von Registerdaten und von Dokumenten, die zum Register eingereicht …
§ 2 – Allgemeine Vorschriften
(1) Neben der Gebühr für die Ersteintragung werden nur Gebühren für die gleichzeitig angemeldete Eintragung der Errichtung einer Zweigniederlassung und für die Eintragung einer Prokura gesondert erhoben. (2) Gebühren für die Bereitstellung von Registerdaten oder Dokumenten zum Abruf werden neben den…
§ 2a – Recht der Europäischen Union
Umwandlungen und Verschmelzungen nach dem Recht der Europäischen Union stehen hinsichtlich der Gebühren den Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz gleich.…
§ 3 – Zurücknahme
(1) Wird eine Anmeldung zurückgenommen, bevor die Eintragung erfolgt oder die Anmeldung zurückgewiesen worden ist, sind 120 Prozent der für die Eintragung bestimmten Gebühren zu erheben. Bei der Zurücknahme einer angemeldeten Ersteintragung bleiben die Gebühren für die gleichzeitig angemeldete Eintr…
§ 4 – Zurückweisung
Wird eine Anmeldung zurückgewiesen, sind 170 Prozent der für die Eintragung bestimmten Gebühren zu erheben. Bei der Zurückweisung einer angemeldeten Ersteintragung bleiben die Gebühren für die gleichzeitig angemeldete Eintragung der Errichtung einer Zweigniederlassung und für die Eintragung einer Pr…
§ 5 – Zurücknahme oder Zurückweisung in besonderen Fällen
Wird die Anmeldung einer sonstigen späteren Eintragung, die mehrere Tatsachen zum Gegenstand hat, teilweise zurückgenommen oder zurückgewiesen, ist für jeden zurückgenommenen oder zurückgewiesenen Teil von den Gebühren 1503, 2501 und 3501 des Gebührenverzeichnisses auszugehen. § 3 Absatz 2 bleibt un…
§ 5a – Übergangsvorschrift
Für Kosten, die vor dem Inkrafttreten einer Änderung der Rechtsverordnung fällig geworden sind, gilt das bisherige Recht.…
Schlussformel –
Der Bundesrat hat zugestimmt.…
Anlage – (zu § 1)
(Fundstelle: BGBl. I 2010, 1732 – 1736; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Fundstelle Gebührenverzeichnis Teil 1 auto S5 Eintragungen in das Handelsregister Abteilung A, das Gesellschafts- register und das Partnerschaftsregister auto S3 center col1 1 1 0.40* 0 justify col2 2 1 5.0* right c…