Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 21. Dezember 2015

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Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2011/16/EU des Rates vom 15. Februar 2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Aufhebung der Richtlinie 77/799/EWG (ABl. L 64 vom 11.3.2011, S. 1; Amtshilferichtlinie) in der Fassung der Richtlinie 2014/107/EU (ABl. L 359 vom 16.12.2014, S. 1) sowie der Umsetzung des Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (CRS-MCAA) vom 21. Dezember 2015 (BGBl. 2015 II S. 1630).

Kurz erklärt

  • Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2011/16/EU zur Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Steuerbereich um.
  • Es hebt die alte Richtlinie 77/799/EWG auf.
  • Die Richtlinie wurde durch die Änderung 2014/107/EU aktualisiert.
  • Das Gesetz dient auch der Umsetzung einer Mehrseitigen Vereinbarung zum automatischen Austausch von Finanzkontoinformationen.
  • Diese Vereinbarung wurde am 29. Oktober 2014 unterzeichnet und trat am 21. Dezember 2015 in Kraft.