§ 2 – Aufgaben des Bundesamts
(1) Das Bundesamt nimmt Aufgaben des Bundes auf den Gebieten des Registerwesens, des internationalen Rechtsverkehrs, der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und der allgemeinen Justizverwaltung wahr, die ihm durch dieses Gesetz oder andere Bundesgesetze oder auf Grund dieser Gesetze zugewiesen werden. (2) Das Bundesamt unterstützt das Bundesministerium der Justiz bei der Durchführung der Verkündungen und Bekanntmachungen, normal normal Durchführung der automatisierten Normendokumentation, normal normal europäischen und internationalen rechtlichen Zusammenarbeit, insbesondere a) auf dem Gebiet der Rechtshilfe in Zivilsachen, normal normal b) auf dem Gebiet der Auslieferung, der Vollstreckungshilfe und sonstigen Rechtshilfe in Strafsachen, normal normal c) im Rahmen der Aufgaben als nationale Kontaktstelle im Bereich der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen, insbesondere als eine der nationalen Kontaktstellen des Europäischen Justiziellen Netzes, normal normal d) als Vermögensabschöpfungsstelle; § 9 Absatz 6 des Bundeskriminalamtgesetzes gilt entsprechend, normal normal e) in Fragen der Vereinfachung des internationalen Rechtsverkehrs, normal normal normal arabic normal normal Durchführung der Justizforschung, der kriminologischen Forschung und auf dem Gebiet der Kriminalprävention. normal normal normal arabic (3) Das Bundesamt erledigt weitere Aufgaben des Bundes, die mit den in den Absätzen 1 und 2 genannten Gebieten zusammenhängen und mit deren Durchführung es vom Bundesministerium der Justiz oder mit dessen Zustimmung von der fachlich zuständigen Bundesbehörde beauftragt wird. (4) Erfolgt die Aufgabenwahrnehmung nach den Absätzen 1 bis 3 mit elektronischer Unterstützung, gelten die §§ 4 bis 7, soweit nicht Rechtsvorschriften des Bundes inhaltsgleiche oder entgegenstehende Bestimmungen enthalten.
Kurz erklärt
- Das Bundesamt übernimmt Aufgaben im Registerwesen, internationalen Rechtsverkehr und der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten.
- Es unterstützt das Bundesministerium der Justiz bei Verkündungen, Normendokumentation und internationaler rechtlicher Zusammenarbeit.
- Zu den Aufgaben gehören Rechtshilfe in Zivilsachen, Auslieferung und Vollstreckungshilfe in Strafsachen.
- Das Bundesamt fungiert als nationale Kontaktstelle für internationale Rechtshilfe in Strafsachen und Vermögensabschöpfung.
- Bei elektronischer Unterstützung gelten spezielle Regelungen, sofern keine anderen Gesetze entgegenstehen.