Anlage – (zu § 1 Abs. 1)Gebühren- und Auslagenverzeichnis
A (Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2004, 3709) Fundstelle col1 1 0.142555* col2 2 2.268210* col3 3 0.589228* col3 col1 top A. Gebühren col3 col1 top 1 Nr. top Gebührentatbestand center top Gebührenbetrag in Euro top 1 top Auskünfte top top top - mündliche und einfache schriftliche Auskünfte auch bei Herausgabe von wenigen Duplikaten top gebührenfrei top top - Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft auch bei Herausgabe von Duplikaten top bis 250 top 1 top - Erteilung einer schriftlichen Auskunft bei Herausgabe von Duplikaten, wenn im Einzelfall bei außergewöhnlich aufwendigen Maßnahmen zur Zusammenstellung von Unterlagen, insbesondere zum Schutz öffentlicher oder privater Belange, in zahlreichen Fällen Daten ausgesondert werden müssen top bis 500 top Auslagen werden mit Ausnahme der Nr. 1.1 zusätzlich erhoben. top top top Herausgabe top top top - Herausgabe von Duplikaten top bis 125 top top - Herausgabe von Duplikaten im Einzelfall bei außergewöhnlich aufwändigen Maßnahmen zur Zusammenstellung von Unterlagen, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange in zahlreichen Fällen Daten ausgesondert werden müssen top bis 500 top top Auslagen werden zusätzlich erhoben. top top top Einsichtnahme vor Ort einschließlich der erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen auch bei Herausgabe von wenigen Duplikaten top gebührenfrei top top Vorkehrungen nach § 7 Abs. 2 des Umweltinformationsgesetzes top gebührenfrei top top Unterrichtung der Öffentlichkeit nach nach den §§ 10 und 11 des Umweltinformationsgesetzes top gebührenfrei top 1 col3 col1 top B. Auslagen col3 col1 top 1 Nr. top Auslagentatbestand center top Auslagenbetrag in Euro top 1 top Herstellung von Duplikaten top top top - je DIN A4-Kopie von Papiervorlagen top 0,10 top top - je DIN A3-Kopie von Papiervorlagen top 0,15 top top - Reproduktion von verfilmten Akten je Seite top 0,25 top top Herstellung von Kopien auf sonstigen Datenträgern oder Filmkopien top in voller Höhe top top Aufwand für besondere Verpackung und besondere Beförderung top in voller Höhe top top 3 1 0 all
Kurz erklärt
- Mündliche und einfache schriftliche Auskünfte sind gebührenfrei.
- Umfassende schriftliche Auskünfte kosten bis zu 250 Euro.
- Bei aufwendigen schriftlichen Auskünften können bis zu 500 Euro anfallen.
- Die Herausgabe von Duplikaten kostet bis zu 125 Euro, bei aufwendigen Maßnahmen bis zu 500 Euro.
- Einsichtnahme vor Ort und bestimmte Informationsmaßnahmen sind ebenfalls gebührenfrei.