Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 21. Dezember 2000

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Dieses Gesetz dient der Umsetzung - der Richtlinie 97/81/EG des Rates vom 15. Dezember 1997 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit (ABl. EG 1998 Nr. L 14 S. 9) und - der Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge (ABl. EG 1999 Nr. L 175 S. 43).

Kurz erklärt

  • Das Gesetz setzt europäische Richtlinien zur Teilzeitarbeit und befristeten Arbeitsverträgen um.
  • Es bezieht sich auf die Rahmenvereinbarung, die von UNICE, CEEP und EGB geschlossen wurde.
  • Die erste Richtlinie stammt vom 15. Dezember 1997.
  • Die zweite Richtlinie ist vom 28. Juni 1999.
  • Beide Richtlinien zielen darauf ab, die Arbeitsbedingungen für Teilzeit- und befristet Beschäftigte zu verbessern.