Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
20. Dezember 1988
Art 19
Art 19 – Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1989 in Kraft, soweit in den Absätzen 2 bis 4 nichts anderes bestimmt ist. (2) (3) In Artikel 1 Nr. 5 tritt § 28p Abs. 7 am 1. Januar 1990 in Kraft. Die Übersicht ist erstmals für das Kalenderjahr 1989 vorzulegen. (4) In Artikel 1 Nr. 5 tritt § 28k Abs. 2 am 1. Januar 1991 in Kraft. Die Abstimmung ist erstmals für das Kalenderjahr 1990 durchzuführen.
Kurz erklärt
- Das Gesetz tritt am 1. Januar 1989 in Kraft.
- § 28p Abs. 7 gilt ab dem 1. Januar 1990.
- Eine Übersicht muss erstmals für das Jahr 1989 vorgelegt werden.
- § 28k Abs. 2 tritt am 1. Januar 1991 in Kraft.
- Die erste Abstimmung nach § 28k Abs. 2 findet im Jahr 1990 statt.