Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 20. Dezember 1988
Art 19

Art 19 – Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1989 in Kraft, soweit in den Absätzen 2 bis 4 nichts anderes bestimmt ist. (2) (3) In Artikel 1 Nr. 5 tritt § 28p Abs. 7 am 1. Januar 1990 in Kraft. Die Übersicht ist erstmals für das Kalenderjahr 1989 vorzulegen. (4) In Artikel 1 Nr. 5 tritt § 28k Abs. 2 am 1. Januar 1991 in Kraft. Die Abstimmung ist erstmals für das Kalenderjahr 1990 durchzuführen.

Kurz erklärt

  • Das Gesetz tritt am 1. Januar 1989 in Kraft.
  • § 28p Abs. 7 gilt ab dem 1. Januar 1990.
  • Eine Übersicht muss erstmals für das Jahr 1989 vorgelegt werden.
  • § 28k Abs. 2 tritt am 1. Januar 1991 in Kraft.
  • Die erste Abstimmung nach § 28k Abs. 2 findet im Jahr 1990 statt.