Ergebnisse für „§ 676“ – 11 Treffer private.civil
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Bund§ 675e – Abweichende Vereinbarungen§ 675e
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Bund§ 675i – Ausnahmen für Kleinbetragsinstrumente und E-Geld§ 675i
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Bund§ 676 – Nachweis der Ausführung von Zahlungsvorgängen§ 676
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Bund§ 676a – Ausgleichsanspruch§ 676a
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Bund§ 676b – Anzeige nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungsvorgänge§ 676b
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Bund§ 676c – Haftungsausschluss§ 676c
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Bund#232 –
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Bund§ 2 – Übergangsvorschriften zum Gesetz vom 27. Juni 2000§ 2
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Bund§ 4 – Vorvertragliche Informationen§ 4
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BundAnlage 3a – (zu Artikel 246b § 2 Absatz 3 Satz 1)Muster für die Widerrufsbelehrung bei im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über die Erbringung von Zahlungsdiensten in Form von ZahlungsdiensterahmenverträgenAnlage 3a
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BundAnlage 3b – (zu Artikel 246b § 2 Absatz 3 Satz 1)Muster für die Widerrufsbelehrung bei im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über die Erbringung von Zahlungsdiensten in Form von EinzelzahlungsverträgenAnlage 3b