Ergebnisse für „§ 360“ – 12 Treffer private.civil
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Bund§ 360 – Zusammenhängende Verträge§ 360
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Bund§ 506 – Zahlungsaufschub, sonstige Finanzierungshilfe§ 506
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Bund§ 515 – Unentgeltliche Finanzierungshilfen§ 515
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Bund§ 27 – Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge vom 27. Juli 2011§ 27
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Bund§ 12 – Verbundene Verträge und entgeltliche Finanzierungshilfen§ 12
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BundAnlage 3 – (zu Artikel 246b § 2 Absatz 3 Satz 1) Muster für die Widerrufsbelehrung bei im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Finanzdienstleistungen mit Ausnahme von Verträgen über die Erbringung von Zahlungsdiensten und ImmobiliarförderdarlehensverträgenAnlage 3
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BundAnlage 3a – (zu Artikel 246b § 2 Absatz 3 Satz 1)Muster für die Widerrufsbelehrung bei im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über die Erbringung von Zahlungsdiensten in Form von ZahlungsdiensterahmenverträgenAnlage 3a
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BundAnlage 3b – (zu Artikel 246b § 2 Absatz 3 Satz 1)Muster für die Widerrufsbelehrung bei im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über die Erbringung von Zahlungsdiensten in Form von EinzelzahlungsverträgenAnlage 3b
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BundAnlage 6 – (zu Artikel 247 § 1 Absatz 2)Europäisches Standardisiertes Merkblatt (ESIS-Merkblatt)Anlage 6
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BundAnlage 7 – (zu Artikel 247 § 6 Absatz 2 und § 12 Absatz 1)Muster für eine Widerrufsinformation für Allgemein-VerbraucherdarlehensverträgeAnlage 7
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BundAnlage 8 – (zu Artikel 247 § 6 Absatz 2 und § 12 Absatz 1)Muster für eine Widerrufsinformation für Immobiliar-VerbraucherdarlehensverträgeAnlage 8
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BundAnlage 9 – (zu Artikel 246 Absatz 3)Muster für die Widerrufsbelehrung bei unentgeltlichen Darlehensverträgen zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als DarlehensnehmerAnlage 9