Ergebnisse für „§ 242“ – 6 Treffer private.civil
-
Bund§ 242 – Leistung nach Treu und Glauben§ 242
-
Bund§ 356a – Widerrufsrecht bei Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträgen über ein langfristiges Urlaubsprodukt, bei Vermittlungsverträgen und Tauschsystemverträgen§ 356a
-
Bund§ 482 – Vorvertragliche Informationen, Werbung und Verbot des Verkaufs als Geldanlage§ 482
-
Bund§ 482a – Widerrufsbelehrung§ 482a
-
Bund§ 486a – Besondere Vorschriften für Verträge über langfristige Urlaubsprodukte§ 486a
-
Bund§ 43 – Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld§ 43