Bund
außer Kraft / künft.
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
24. Mai 2022
§ 14
§ 14 – Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Die §§ 1 bis 10 treten mit Ausnahme des § 5 Absatz 2 und 3 und des § 9 Absatz 2, 3 und 5 mit Ablauf des 30. Juni 2025 außer Kraft. § 13 tritt mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft.
Kurz erklärt
- Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
- Die meisten Paragraphen (1 bis 10) gelten bis zum 30. Juni 2025.
- Ausnahmen sind § 5 Absatz 2 und 3 sowie § 9 Absatz 2, 3 und 5, die länger gelten.
- § 13 läuft am 30. Juni 2027 aus.
- Nach diesen Fristen verlieren die genannten Paragraphen ihre Gültigkeit.