LNGG – lngg
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§ 4 dieses Gesetzes dient auch der Umsetzung folgender Richtlinie: – Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. L 26 vom 28.1.2012, S. 1), die zuletzt durch die …
Eingangsformel –
§ 5 – Maßgaben für die Anwendung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung
(1) (weggefallen) (2) Für eine Anlage nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 und 2, die über den 31. Dezember 2043 hinaus betrieben werden soll, kann die Genehmigung zum Weiterbetrieb nur für einen Betrieb mit klimaneutralem Wasserstoff und Derivaten hiervon erteilt werden. Die Genehmigung nach Satz 1 ist bis z…
§ 9 – Beschleunigte Vergabe- und Nachprüfungsverfahren
(1)(außer Kraft) (2) Für Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer sind für Vorhaben nach § 2 die vergaberechtlichen Vorschriften mit folgenden Maßgaben anzuwenden: Ergänzend zu § 166 Absatz 1 Satz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen kann auch nach Lage der Akten entschieden werden, sow…
§ 11 – Rechtsbehelfe
(1) Widerspruch und Anfechtungsklage gegen eine Zulassungsentscheidung für die Vorhaben nach § 2 sowie gegen die Entscheidung über den vorzeitigen Beginn einer Maßnahme haben keine aufschiebende Wirkung. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage g…
§ 12 – Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts
§ 13 – Übergangsregelungen
(1) Die Regelungen dieses Gesetzes sind auf bereits vor Inkrafttreten dieses Gesetzes begonnene, aber noch nicht abgeschlossene Verfahren über Zulassungen für die Errichtung und die Inbetriebnahme von Anlagen nach § 2 Absatz 1 Nummer 1, 2 und 4 sowie von Leitungen nach § 2 Absatz 1 Nummer 3 und 6 an…
§ 14 – Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Die §§ 1 bis 10 treten mit Ausnahme des § 5 Absatz 2 und 3 und des § 9 Absatz 2, 3 und 5 mit Ablauf des 30. Juni 2025 außer Kraft. § 13 tritt mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft.…
Anlage – (zu § 2)
(Fundstelle: BGBl. I 2022, 809; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Fundstelle c1 10* c2 150* Nr. 1 center c1 Vorhabenstandorte 1 center c2 bottom 1 justify 1 1 Brunsbüttel (Schleswig-Holstein) 1 justify 1 1 1 justify 1 1 Anlage nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 – FSRU (Standort: Hafen) 1 justify 1 1…