Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 25. Juni 2013

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Diese Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des § 4 des Berufsbildungsgesetzes. Die Ausbildungsordnung und der damit abgestimmte von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossene Rahmenlehrplan für die Berufsschule werden demnächst im amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlicht. * column f781350_01_BJNR169300013 normal

Kurz erklärt

  • Diese Rechtsverordnung regelt die Ausbildung in einem bestimmten Beruf.
  • Sie ist gemäß § 4 des Berufsbildungsgesetzes gültig.
  • Ein Rahmenlehrplan für die Berufsschule wurde von den Kultusministern der Länder beschlossen.
  • Die Ausbildungsordnung und der Lehrplan werden bald im Bundesanzeiger veröffentlicht.
  • Dies betrifft die einheitliche Ausbildung in Deutschland.