Gesetzklar

WERKSTOFFPRAUSBV – werkstoffprausbv

Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 2013-06-25

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Diese Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des § 4 des Berufsbildungsgesetzes. Die Ausbildungsordnung und der damit abgestimmte von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossene Rahmenlehrplan für die Berufsschule werden demnäch…

Eingangsformel –

Inhaltsübersicht –

§ 1 – Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

§ 2 – Dauer der Berufsausbildung

§ 3 – Struktur der Berufsausbildung

§ 4 – Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild

§ 5 – Durchführung der Berufsausbildung

§ 6 – Abschlussprüfung in der Fachrichtung Metalltechnik

§ 7 – Teil 1 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Metalltechnik

§ 8 – Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Metalltechnik

§ 9 – Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Metalltechnik

(1) Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten: left leftSplit right rightSplit Prüfverfahren 1 leftSplit mit 30 Prozent, 1 rightSplit bottom Split top left 50 2 0 none 1 0 %yes; normal normal left leftSplit right rightSplit Werkstoff- und Produktprüfung 1 leftSplit mit 30 Prozent, 1…

§ 10 – Abschlussprüfung in der Fachrichtung Kunststofftechnik

Die Abschlussprüfung besteht aus den beiden zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2. Durch die Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat. In der Abschlussprüfung soll der Prüfling nachweisen, dass er die dafür erforderlichen beruflichen F…

§ 11 – Teil 1 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Kunststofftechnik

§ 12 – Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Kunststofftechnik

§ 13 – Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Kunststofftechnik

(1) Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten: left leftSplit right rightSplit Prüfverfahren 1 leftSplit mit 30 Prozent, 1 rightSplit bottom Split top left 50 2 0 none 1 0 %yes; normal normal left leftSplit right rightSplit Werkstoff- und Produktprüfung 1 leftSplit mit 30 Prozent, 1…

§ 14 – Abschlussprüfung in der Fachrichtung Wärmebehandlungstechnik

§ 15 – Teil 1 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Wärmebehandlungstechnik

§ 16 – Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Wärmebehandlungstechnik

§ 17 – Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Wärmebehandlungstechnik

(1) Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten: left leftSplit right rightSplit Prüfverfahren 1 leftSplit mit 30 Prozent, 1 rightSplit bottom Split top left 50 2 0 none 1 0 %yes; normal normal left leftSplit right rightSplit Wärmebehandlungsprozesse 1 leftSplit mit 30 Prozent, 1 righ…

§ 18 – Abschlussprüfung in der Fachrichtung Systemtechnik

§ 19 – Teil 1 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Systemtechnik

§ 20 – Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Systemtechnik

§ 21 – Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Systemtechnik

(1) Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten: left leftSplit right rightSplit Prüfverfahren 1 leftSplit mit 30 Prozent, 1 rightSplit bottom Split top left 50 2 0 none 1 0 %yes; normal normal left leftSplit right rightSplit Zerstörungsfreie Prüfprozesse 1 leftSplit mit 30 Prozent, 1…

§ 22 – Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1 – (zu § 4 Absatz 1 Satz 1)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Werkstoffprüfer und zur Werkstoffprüferin

Anlage 2 – (zu § 4 Absatz 1 Satz 2)Regelung zur Vermittlung der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten bezüglich der Zerstörungsfreien Prüfung (ZfP) nach DIN EN ISO 9712

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 1716 - 1728) Fundstelle In dieser Liste sind die zerstörungsfreien Prüfverfahren aufgeführt, die in der Berufsschule in der Theorie und im Betrieb in der Praxis entsprechend den Anforderungen der Stufe 1 oder 2 der DIN EN ISO 9712 vermittelt werden. Bei der Ultraschallprüf…