WERKSTOFFPRAUSBV – werkstoffprausbv
#0 –
Diese Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des § 4 des Berufsbildungsgesetzes. Die Ausbildungsordnung und der damit abgestimmte von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossene Rahmenlehrplan für die Berufsschule werden demnäch…
Eingangsformel –
Inhaltsübersicht –
§ 1 – Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 – Dauer der Berufsausbildung
§ 3 – Struktur der Berufsausbildung
§ 4 – Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
§ 5 – Durchführung der Berufsausbildung
§ 6 – Abschlussprüfung in der Fachrichtung Metalltechnik
§ 7 – Teil 1 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Metalltechnik
§ 8 – Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Metalltechnik
§ 9 – Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Metalltechnik
(1) Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten: left leftSplit right rightSplit Prüfverfahren 1 leftSplit mit 30 Prozent, 1 rightSplit bottom Split top left 50 2 0 none 1 0 %yes; normal normal left leftSplit right rightSplit Werkstoff- und Produktprüfung 1 leftSplit mit 30 Prozent, 1…
§ 10 – Abschlussprüfung in der Fachrichtung Kunststofftechnik
Die Abschlussprüfung besteht aus den beiden zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2. Durch die Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat. In der Abschlussprüfung soll der Prüfling nachweisen, dass er die dafür erforderlichen beruflichen F…
§ 11 – Teil 1 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Kunststofftechnik
§ 12 – Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Kunststofftechnik
§ 13 – Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Kunststofftechnik
(1) Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten: left leftSplit right rightSplit Prüfverfahren 1 leftSplit mit 30 Prozent, 1 rightSplit bottom Split top left 50 2 0 none 1 0 %yes; normal normal left leftSplit right rightSplit Werkstoff- und Produktprüfung 1 leftSplit mit 30 Prozent, 1…
§ 14 – Abschlussprüfung in der Fachrichtung Wärmebehandlungstechnik
§ 15 – Teil 1 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Wärmebehandlungstechnik
§ 16 – Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Wärmebehandlungstechnik
§ 17 – Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Wärmebehandlungstechnik
(1) Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten: left leftSplit right rightSplit Prüfverfahren 1 leftSplit mit 30 Prozent, 1 rightSplit bottom Split top left 50 2 0 none 1 0 %yes; normal normal left leftSplit right rightSplit Wärmebehandlungsprozesse 1 leftSplit mit 30 Prozent, 1 righ…
§ 18 – Abschlussprüfung in der Fachrichtung Systemtechnik
§ 19 – Teil 1 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Systemtechnik
§ 20 – Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Systemtechnik
§ 21 – Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Systemtechnik
(1) Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten: left leftSplit right rightSplit Prüfverfahren 1 leftSplit mit 30 Prozent, 1 rightSplit bottom Split top left 50 2 0 none 1 0 %yes; normal normal left leftSplit right rightSplit Zerstörungsfreie Prüfprozesse 1 leftSplit mit 30 Prozent, 1…
§ 22 – Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 – (zu § 4 Absatz 1 Satz 1)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Werkstoffprüfer und zur Werkstoffprüferin
Anlage 2 – (zu § 4 Absatz 1 Satz 2)Regelung zur Vermittlung der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten bezüglich der Zerstörungsfreien Prüfung (ZfP) nach DIN EN ISO 9712
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 1716 - 1728) Fundstelle In dieser Liste sind die zerstörungsfreien Prüfverfahren aufgeführt, die in der Berufsschule in der Theorie und im Betrieb in der Praxis entsprechend den Anforderungen der Stufe 1 oder 2 der DIN EN ISO 9712 vermittelt werden. Bei der Ultraschallprüf…