Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 15. Mai 2013

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Diese Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des § 4 des Berufsbildungsgesetzes und des § 25 der Handwerksordnung. Die Ausbildungsordnung und der damit abgestimmte, von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossene Rahmenlehrplan für die Berufsschule werden demnächst im amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlicht. * column F780879_01_BJNR136900013 normal

Kurz erklärt

  • Die Rechtsverordnung regelt die Ausbildung in einem bestimmten Beruf.
  • Sie basiert auf dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung.
  • Ein Rahmenlehrplan für die Berufsschule wurde von den Kultusministern beschlossen.
  • Die Ausbildungsordnung wird bald im Bundesanzeiger veröffentlicht.
  • Sie dient der einheitlichen Ausbildung in Deutschland.