Ergebnisse für „§ 211“ – 13 Treffer constitutional
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BundAnlage 1 – (zu § 3)Stoffe, die bei dem Herstellen oder Behandeln von bestimmten Bedarfsgegenständen nicht verwendet werden dürfenAnlage 1
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BundAnlage 1 – Verzeichnis der EisenbahnanlagenAnlage 1
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BundAnlage 2 – (zu den §§ 10 bis 14)Für die Eisenbahnverkehrsunternehmen zu erbringende LeistungenAnlage 2
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BundAnlage 3 – (zu § 19)Inhalt der Schienennetz-NutzungsbedingungenAnlage 3
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BundAnlage 4 – (zu den §§ 25 bis 27)AnreizsetzungAnlage 4
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BundAnlage 5 – (zu § 29)Grundsätze und Eckdaten für Regulierungsvereinbarungen zwischen den zuständigen Stellen und Betreibern der SchienenwegeAnlage 5
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BundAnlage 7 – (zu § 36 Absatz 2 und § 39)Anforderungen in Bezug auf die Kosten der Eisenbahnanlagen und ZugangsentgelteAnlage 7
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BundAnlage 1 – (zu § 1 Absatz 1)GebührenverzeichnisAnlage 1
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BundAnlage 2 – Einschränkungen aus Gründen der Sicherheit der Beförderung gefährlicher Güter zu den Teilen 1 bis 9 des ADR und zu den Teilen 1 bis 7 des RID für innerstaatliche Beförderungen sowie zu den Teilen 1 bis 9 des ADN für innerstaatliche und grenzüberschreitende BeförderungenAnlage 2
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Bund§ 98 –§ 98
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BundAnlage 1 – (zu § 5 Absatz 4 und 9)Verteilung der Regionalisierungsmittel auf alle Länder in absoluten Zahlbeträgen für die Jahre 2016 bis einschließlich 2031Anlage 1
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Bund§ 211 –§ 211
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Bund§ 5 – Konformitätsnachweis und CE-Kennzeichnung für Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände§ 5