Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 09. Dezember 2004
§ 21

§ 21 – Information über die Organisationsreform

Der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger informiert gemeinsam mit den Trägern der Rentenversicherung die Versicherten sowie die Rentnerinnen und Rentner zum Inkrafttreten dieses Gesetzes über die wesentlichen mit der Organisationsreform der gesetzlichen Rentenversicherung verbundenen Neuregelungen, insbesondere über die neue Versichertenzuordnung.

Kurz erklärt

  • Der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger informiert über ein neues Gesetz.
  • Die Informationen richten sich an Versicherte und Rentner.
  • Es geht um eine Organisationsreform der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Wichtige Änderungen werden erläutert, insbesondere zur Versichertenzuordnung.
  • Die Zusammenarbeit erfolgt mit den Trägern der Rentenversicherung.