MILOG – milog
Inhaltsübersicht –
Abschnitt 1 S1 Festsetzung des allgemeinen Mindestlohns auto S1 Unterabschnitt 1 S0 Inhalt des Mindestlohns auto S0 col1 10* col2 90* § 1 1 col1 Mindestlohn 1 col2 § 2 1 col1 Fälligkeit des Mindestlohns 1 col2 § 3 1 col1 Unabdingbarkeit des Mindestlohns 1 col2 top left 50 2 0 none 1 0 %yes; Unterabs…
§ 1 – Mindestlohn
(1) Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber. (2) Die Höhe des Mindestlohns beträgt ab dem 1. Oktober 2022 brutto 12 Euro je Zeitstunde. Die Höhe des Mindestlohns kann auf Vorschlag einer ständ…
§ 2 – Fälligkeit des Mindestlohns
§ 3 – Unabdingbarkeit des Mindestlohns
§ 4 – Aufgabe und Zusammensetzung
§ 5 – Stimmberechtigte Mitglieder
§ 6 – Vorsitz
§ 7 – Beratende Mitglieder
§ 8 – Rechtsstellung der Mitglieder
§ 9 – Beschluss der Mindestlohnkommission
(1) Die Mindestlohnkommission hat über eine Anpassung der Höhe des Mindestlohns bis zum 30. Juni 2023 mit Wirkung zum 1. Januar 2024 zu beschließen. Danach hat die Mindestlohnkommission alle zwei Jahre über Anpassungen der Höhe des Mindestlohns zu beschließen. (2) Die Mindestlohnkommission prüft im …
§ 10 – Verfahren der Mindestlohnkommission
(1) Die Mindestlohnkommission ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte ihrer stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. (2) Die Beschlüsse der Mindestlohnkommission werden mit einfacher Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei der Beschlussfassung hat sich die oder der Vorsi…
§ 11 – Rechtsverordnung
§ 12 – Geschäfts- und Informationsstelle für den Mindestlohn; Kostenträgerschaft
§ 13 – Haftung des Auftraggebers
§ 14 – Zuständigkeit
§ 15 – Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden; Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers
§ 16 – Meldepflicht
(1) Ein Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, der eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer oder mehrere Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer in den in § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen im Anwendungsbereich dieses Gesetzes beschäftigt, ist …
§ 17 – Erstellen und Bereithalten von Dokumenten
(1) Ein Arbeitgeber, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 8 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch oder in den in § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen beschäftigt, ist verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbei…
§ 18 – Zusammenarbeit der in- und ausländischen Behörden
(1) Die Behörden der Zollverwaltung unterrichten die zuständigen örtlichen Landesfinanzbehörden über Meldungen nach § 16 Absatz 1 und 3. Auf die Informationen zu den Meldungen nach § 16 Absatz 2 können die Landesfinanzbehörden über das Binnenmarkt-Informationssystem zugreifen. (2) Die Behörden der Z…
§ 19 – Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerberinnen oder Bewerber für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässi…
§ 20 – Pflichten des Arbeitgebers zur Zahlung des Mindestlohns
§ 21 – Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 15 Satz 1 in Verbindung mit § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder 3 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes eine Prüfung nicht duldet oder bei einer Prüfung nicht mitwirkt, normal normal entgegen § 15 Satz 1 in Verbindung mit § 5 Absat…