Anlage 2 – (zu § 8)Zeugnisinhalte
(Fundstelle: BGBl. I 2019, 2158) Fundstelle Teil A – Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse: Bezeichnung der ausstellenden Behörde, normal normal Name und Geburtsdatum der geprüften Person, normal normal Datum des Bestehens der Prüfung, normal normal Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 4, normal normal Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung, normal normal Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle. normal normal normal arabic Teil B – Zeugnis mit Prüfungsergebnissen: Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich: Benennung, die jeweilige Bewertung und die Note der schriftlichen Situationsaufgabe und des situationsbezogenen Fachgesprächs, normal normal die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung, normal normal die Gesamtnote als Dezimalzahl, normal normal die Gesamtnote in Worten, normal normal Befreiungen nach § 5. normal normal normal arabic
Kurz erklärt
- Teil A des Zeugnisses enthält die grundlegenden Informationen wie Name, Geburtsdatum, Prüfungsdatum und Fortbildungsabschluss.
- Es wird auch die ausstellende Behörde und das Datum der Ausstellung des Zeugnisses angegeben.
- Teil B des Zeugnisses umfasst alle Informationen aus Teil A sowie die Bewertungen und Noten der Prüfungsleistungen.
- Zusätzlich sind die errechnete Gesamtpunktzahl und die Gesamtnote in Dezimalform sowie in Worten aufgeführt.
- Befreiungen gemäß § 5 werden ebenfalls im Teil B des Zeugnisses erwähnt.