Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
05. Juli 2017
§ 6
§ 6 – Berichterstattung
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit evaluieren gemeinsam bis zum 1. Juli 2021 dieses Gesetz.
Kurz erklärt
- Drei Ministerien sind an der Evaluierung des Gesetzes beteiligt.
- Die beteiligten Ministerien sind: Verkehr und digitale Infrastruktur, Wirtschaft und Energie, sowie Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
- Die Evaluierung soll bis zum 1. Juli 2021 abgeschlossen sein.
- Ziel ist es, das Gesetz zu überprüfen und zu bewerten.
- Die Zusammenarbeit der Ministerien ist erforderlich für die Evaluierung.