Gesetzklar
Bund BGBl: RGBl II Erstverkündet: 31. März 1928
Art 3

Art 3 – verb_bkparishaagg

Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft. ...

Kurz erklärt

  • Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
  • Es gibt keinen Aufschub oder Übergangsfristen.
  • Die Regelungen gelten sofort nach Inkrafttreten.
  • Alle betroffenen Personen müssen sich ab diesem Tag an das Gesetz halten.
  • Die Verkündung ist der offizielle Startpunkt für die Gültigkeit des Gesetzes.