Bund
BGBl: RGBl II
Erstverkündet:
31. März 1928
Art 3
Art 3 – verb_bkparishaagg
Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft. ...
Kurz erklärt
- Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
- Es gibt keinen Aufschub oder Übergangsfristen.
- Die Regelungen gelten sofort nach Inkrafttreten.
- Alle betroffenen Personen müssen sich ab diesem Tag an das Gesetz halten.
- Die Verkündung ist der offizielle Startpunkt für die Gültigkeit des Gesetzes.