Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl II Erstverkündet: 29. Juli 1969
Art 5

Art 5 – sozsichabkyugg

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. (2)

Kurz erklärt

  • Das Gesetz tritt einen Tag nach der Verkündung in Kraft.
  • Die Verkündung ist der offizielle Zeitpunkt, an dem das Gesetz bekannt gegeben wird.
  • Ab dem folgenden Tag gelten die Bestimmungen des Gesetzes.
  • Es gibt keine Übergangsfristen oder Verzögerungen.
  • Alle betroffenen Personen müssen sich ab diesem Datum an das Gesetz halten.