Bund
BGBl: BGBl II
Erstverkündet:
29. Juli 1969
Art 5
Art 5 – sozsichabkyugg
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. (2)
Kurz erklärt
- Das Gesetz tritt einen Tag nach der Verkündung in Kraft.
- Die Verkündung ist der offizielle Zeitpunkt, an dem das Gesetz bekannt gegeben wird.
- Ab dem folgenden Tag gelten die Bestimmungen des Gesetzes.
- Es gibt keine Übergangsfristen oder Verzögerungen.
- Alle betroffenen Personen müssen sich ab diesem Datum an das Gesetz halten.