Ergebnisse für „#16“ – 194 Treffer private.civil
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Bund§ 11 – Abweichende Mitteilungspflichten bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen zur Umschuldung gemäß § 495 Absatz 2 Nummer 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs§ 11
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Bund§ 16 – Unterrichtung bei Überziehungsmöglichkeiten§ 16
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Bund§ 1 – Konkurrierende Informationspflichten§ 1
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Bund§ 16 – Informationen bei Einzelzahlung mittels rahmenvertraglich geregelten Zahlungsinstruments§ 16
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Bund§ 6 – Abschrift oder Bestätigung des Vertrags§ 6
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Bund§ 2 – Formblatt für die Unterrichtung des Reisenden§ 2
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BundAnlage 3 – (zu Artikel 246b § 2 Absatz 3 Satz 1) Muster für die Widerrufsbelehrung bei im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Finanzdienstleistungen mit Ausnahme von Verträgen über die Erbringung von Zahlungsdiensten und ImmobiliarförderdarlehensverträgenAnlage 3
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BundAnlage 3a – (zu Artikel 246b § 2 Absatz 3 Satz 1)Muster für die Widerrufsbelehrung bei im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über die Erbringung von Zahlungsdiensten in Form von ZahlungsdiensterahmenverträgenAnlage 3a
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BundAnlage 3b – (zu Artikel 246b § 2 Absatz 3 Satz 1)Muster für die Widerrufsbelehrung bei im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über die Erbringung von Zahlungsdiensten in Form von EinzelzahlungsverträgenAnlage 3b
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BundAnlage 6 – (zu Artikel 247 § 1 Absatz 2)Europäisches Standardisiertes Merkblatt (ESIS-Merkblatt)Anlage 6
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BundAnlage 7 – (zu Artikel 247 § 6 Absatz 2 und § 12 Absatz 1)Muster für eine Widerrufsinformation für Allgemein-VerbraucherdarlehensverträgeAnlage 7
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BundAnlage 8 – (zu Artikel 247 § 6 Absatz 2 und § 12 Absatz 1)Muster für eine Widerrufsinformation für Immobiliar-VerbraucherdarlehensverträgeAnlage 8
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BundAnlage 9 – (zu Artikel 246 Absatz 3)Muster für die Widerrufsbelehrung bei unentgeltlichen Darlehensverträgen zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als DarlehensnehmerAnlage 9
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BundAnlage 16 – (zu Artikel 251 § 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a)Muster für das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgtAnlage 16