Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 06. Dezember 1991
Anlage

Anlage – (zu § 1)Ausbildungsabschlüsse von Meistern der volkseigenen Industrie, die einem Handwerk der Anlage A der Handwerksordnung entsprechen

Kurz erklärt

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