Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl II Erstverkündet: 28. April 1980
Art 8

Art 8 – iao_bk147g

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. (2)

Kurz erklärt

  • Das Gesetz tritt einen Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
  • Die Veröffentlichung ist der Zeitpunkt, an dem das Gesetz offiziell bekannt gemacht wird.
  • Ab dem Inkrafttreten ist das Gesetz verbindlich.
  • Alle Regelungen des Gesetzes gelten ab diesem Datum.
  • Es gibt keine Übergangsfristen oder Verzögerungen.