Bund
BGBl: BGBl II
Erstverkündet:
28. April 1980
Art 8
Art 8 – iao_bk147g
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. (2)
Kurz erklärt
- Das Gesetz tritt einen Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
- Die Veröffentlichung ist der Zeitpunkt, an dem das Gesetz offiziell bekannt gemacht wird.
- Ab dem Inkrafttreten ist das Gesetz verbindlich.
- Alle Regelungen des Gesetzes gelten ab diesem Datum.
- Es gibt keine Übergangsfristen oder Verzögerungen.