Anlage – (zu § 4 Absatz 1)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Eisenbahner in der Zugverkehrssteuerung und zur Eisenbahnerin in der Zugverkehrssteuerung
(Fundstelle: BGBl. I 2022, 452 - 458, bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Fundstelle Abschnitt A: berufsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten left S1 center col1 1 .75* col2 2 4.5* col3 3 8.5* center col4 4 1.5* center col5 5 1.5* Lfd. Nr. 1 center col1 1 middle Berufsbildpositionen 1 center col2 1 middle Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten 1 center col3 1 middle Zeitliche Richtwerte in Wochen im 1 center col5 col4 middle 1. bis 18. Monat 1 center col4 middle 19. bis 36. Monat 1 center col5 middle 1 center col1 middle 1 center col2 middle 1 center col3 middle 1 center col5 col4 middle bottom 1 col1 Die Sicherheitsrichtlinien für den Eisenbahnbetrieb anwenden (§ 5 Absatz 2 Nummer 1) 1 col2 a) die geschichtliche Entwicklung der Eisenbahn und des Eisenbahnbetriebs und ihre Bedeutung für die Sicherheit im Eisenbahnbetrieb der Gegenwart und der Zukunft einordnen normal normal b) die Umsetzung europäischer Sicherheitsrichtlinien in nationales Eisenbahnrecht und in betriebliche Sicherheitsmanagementsysteme beschreiben normal normal c) den Aufbau eines betrieblichen Sicherheitsmanagementsystems beschreiben normal normal d) die Sicherheitsrichtlinien des Sicherheitsmanagementsystems, auch fachübergreifend, anwenden normal normal e) den Grundsatz „Sicherheit vor Pünktlichkeit“ beachten normal normal f) Sicherheit im Eisenbahnbetrieb als eisenbahnsystemische Gemeinschaftsaufgabe ausarbeiten, gestalten und organisieren normal normal g) zur kontinuierlichen Verbesserung des Sicherheitsmanagementsystems beitragen normal normal normal 5 alpha 1 col3 1 col4 middle 1 col5 1 col1 Rechtliche Regelungen einhalten; die Rollen der Beteiligten im Eisenbahnbetrieb und ihre Aufgaben im Eisenbahnsystem verstehen und unterscheiden (§ 5 Absatz 2 Nummer 2) 1 col2 a) das Zusammenwirken von europäischen und nationalen gesetzlichen Vorgaben und Verordnungen sowie den betrieblich-technischen Regelwerken darstellen normal normal b) die betrieblich-technischen Regelwerke anwenden normal normal c) Verhaltens- und Arbeitsschutzregeln für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Eisenbahnbetrieb anwenden, branchen- und betriebsinterne Vorschriften der Unfallversicherungsträger beachten normal normal d) die grundsätzlichen Funktionen im Eisenbahnbetrieb, insbesondere Zuständigkeiten, Abgrenzungen und Doppelfunktionen, unterscheiden normal normal e) das Zusammenwirken der vorgegebenen Rollen im Eisenbahnbetrieb für einen sicheren Eisenbahnbetrieb beschreiben normal normal f) die für das Sicherheitsmanagementsystem relevanten Beteiligten und deren Verantwortlichkeiten, insbesondere Zuständigkeiten, Rechenschaftspflichten und Befugnisse, unterscheiden normal normal g) die innerbetrieblichen Fahrpläne unterscheiden, die jeweilige Darstellung beschreiben und Fahrplaneinträge im eigenen Tätigkeitsbereich anwenden und einhalten normal normal normal 5 alpha 1 col3 1 col4 middle 1 col5 1 col1 Fahrzeuge sowie Bahn- und Gleisanlagen einschließlich technischer Serviceeinrichtungen nach ihren Zwecken unterscheiden (§ 5 Absatz 2 Nummer 3) 1 col2 a) Triebfahrzeuge, Wagen und Nebenfahrzeuge für den Personen- und Gütertransport unterscheiden und für den jeweiligen Einsatz- und Verwendungszweck auswählen normal normal b) den Aufbau der Fahrzeuge nach ihrem Verwendungszweck sowie die Energieversorgung und die Steuerung der Fahrzeuge unterscheiden normal normal c) den Aufbau der Gleisanlagen, insbesondere Fahrbahn mit Unterbau, Oberbau, Weichen und Kreuzungen, sowie Bauwerke mit Tunneln, Brücken und Einschnitten beschreiben normal normal d) Serviceeinrichtungen, insbesondere Tankanlagen, Besandungsanlagen, Gleiswaagen, Instandhaltungseinrichtungen, Schiebebühnen sowie Anlagen zur Ver- und Entsorgung von Betriebsmitteln, unterscheiden normal normal e) Anlagen der freien Strecke und des Bahnhofs unterscheiden; Einteilung nach Bahnanlagen für Personenverkehr und Güterverkehr vornehmen normal normal f) Bahnstromanlagen unterscheiden normal normal g) Bahnübergänge nach Art der Sicherung unterscheiden normal normal h) physikalische Bedingungen und Rad-Schiene-System erläutern, Elemente am Fahrzeug und Fahrweg zur Spurführung beschreiben normal normal i) den Einfluss von Witterungs- und Umwelteinflüssen auf die Sicherheit des Eisenbahnbetriebs berücksichtigen normal normal j) die Vor- und Nachteile des Schienenverkehrs im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern erkennen normal normal normal 5 alpha 1 col3 1 col4 middle 1 col5 1 col1 Steuerung und Sicherung der Zugfolge, Fahrwegelemente und Fahrstraßen in ihrer Funktion beschreiben und unterscheiden (§ 5 Absatz 2 Nummer 4) 1 col2 a) Signalsysteme sowie einzelne Anlagen und Techniken, auch nach ihrem Verwendungszweck, unterscheiden normal normal b) verschiedene Blockeinrichtungen und ihre Wirkungsweise unterscheiden normal normal c) die Regeln zum Fahren im Raumabstand sowie die Regeln der Fahrstraßensicherung im Bahnhof und auf der freien Strecke anwenden normal normal d) Zug- und Rangierfahrstraßen unterscheiden normal normal e) Besonderheiten bei Abweichungen und bei Störungen beachten normal normal normal 5 alpha 1 col3 1 col4 middle 1 col5 1 col1 1 Zugbeeinflussungssysteme beschreiben und unterscheiden, Zugbeeinflussungsanlagen bedienen (§ 5 Absatz 2 Nummer 5) 1 col2 1 a) Zugbeeinflussungssysteme, deren Aufbau und deren Funktion beschreiben normal normal b) Unterschiede von Zugbeeinflussungssystemen in der Wirkungsweise und Bedienung beschreiben normal normal normal 5 alpha 1 col3 1 col4 middle 1 col5 c) Zugbeeinflussungsanlagen an Fahrzeugen oder Strecken bedienen normal normal d) Abweichungen sowie Störungen erkennen und Maßnahmen einleiten normal normal normal 5 alpha 1 col3 1 col4 1 col5 middle 1 col1 Am Notfallmanagement mitwirken (§ 5 Absatz 2 Nummer 6) 1 col2 a) Gefahrensituationen und Gefahren erkennen und beurteilen sowie Maßnahmen zur Abwehr nach dem betrieblichen Regelwerk einleiten normal normal b) Nothaltauftrag abgeben normal normal c) Maßnahmen zum Eigenschutz sowie zur Selbst- und Fremdrettung im Bereich der Bahnanlagen ergreifen normal normal d) Sperrungen von Gleisen veranlassen normal normal e) besondere Maßnahmen bei Gefahrguttransport begleiten normal normal f) Notfallmeldekette auslösen und einhalten; Hilfe anfordern normal normal g) Aufträge des Notfallmanagements im Verantwortungsbereich ausführen normal normal h) Evakuierung von Reisezügen sowie begleiteten Güterzügen, insbesondere von mobilitätseingeschränkten Personen, begleiten normal normal i) Gesamtvorgang dokumentieren normal normal j) eigenes Verhalten bei Gefahren im Eisenbahnbetrieb reflektieren und vorbeugende Maßnahmen vorschlagen normal normal k) die Rollen im Notfallmanagement beschreiben normal normal l) mit psychisch belastenden Ereignissen umgehen normal normal m) die Bedeutung von themenbezogenen Schulungen zum Notfallmanagement für ein Aufrechterhalten des sicheren Eisenbahnbetriebs erläutern normal normal normal 5 alpha 1 col3 1 col4 1 col5 middle top left 50 5 1 1 all 1 Ausbildung %yes; Abschnitt B: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten left S1 center col1 1 .75* col2 2 4.5* col3 3 8.5* center col4 4 1.5* center col5 5 1.5* Lfd. Nr. 1 center col1 1 middle Berufsbildpositionen 1 center col2 1 middle Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten 1 center col3 1 middle Zeitliche Richtwerte in Wochen im 1 center col5 col4 middle 1. bis 18. Monat 1 center col4 middle 19. bis 36. Monat 1 center col5 middle 1 center col1 middle 1 center col2 middle 1 center col3 middle 1 center col5 col4 middle bottom 1 Sicheres Bedienen von Stellwerkseinrichtungen (§ 5 Absatz 3 Nummer 1) 1 a) Stellwerkstechniken unterscheiden und ihre Gemeinsamkeiten verstehen normal normal b) Bedienschritte und Reihenfolgen einhalten normal normal c) Stellwerke und ihre Außenanlagen sowie Fahrwegelemente ihren betrieblichen Aufgaben zuordnen normal normal d) den Grundsatz der Signalabhängigkeit verstehen und anwenden normal normal e) wärterbediente Bahnübergänge überwachen und steuern normal normal f) zugbediente Bahnübergänge überwachen normal normal g) Signalzugschlussstelle und Fahrstraßenzugschlussstelle entsprechend den örtlichen Unterlagen der Betriebsstelle zuordnen normal normal h) die Wirkungsweise vom Bahnhofsblock und vom Streckenblock unterscheiden normal normal i) Fahrwege für Rangier- und Zugfahrten unter den technischen Voraussetzungen des jeweiligen Stellwerkes einstellen normal normal j) betriebliche und plantechnische Unterlagen anwenden normal normal k) Anlagen der Ausrüstungstechnik vom Stellwerk aus bedienen und überwachen normal normal normal alpha 1 justify 1 middle 1 middle 1 Sicheres Leiten des Fahrdienstes bei Regelbetrieb (§ 5 Absatz 3 Nummer 2) 1 a) Fahrplanunterlagen beachten normal normal b) Dienst- und Arbeitsaufträge sowie Rangieraufträge entgegennehmen und umsetzen normal normal c) Fahrwege, insbesondere unter Beachtung von Gefahrpunktabstand, Durchrutschweg und Flankenschutzeinrichtung, einstellen, prüfen und sichern normal normal d) Signal auf Fahrt stellen normal normal e) die Signalzugschlussstelle und die Fahrstraßenzugschlussstelle entsprechend den Vorgaben des betrieblichen Regelwerkes auswerten und Fahrstraßen auflösen normal normal f) Feststellungen der Räumungsprüfung treffen, die Räumungsprüfung durchführen und bestätigen normal normal g) Zugmeldeverfahren anwenden und Zugnummernmeldeanlage bedienen normal normal h) Zeitaufwände für Zugvorbereitungstätigkeiten, insbesondere Wagenprüfungen und Bremsproben, mit den Beteiligten berücksichtigen normal normal i) Rollen im Rangierbetrieb unterscheiden; Rangierbewegungen mit allen Beteiligten vereinbaren normal normal j) Rangierfahrten durchführen normal normal normal alpha 1 justify 1 middle 1 middle 1 1 Sicheres Leiten des Fahrdienstes bei Abweichungen (§ 5 Absatz 3 Nummer 3) 1 1 a) Zugsicherungssysteme bedienen normal normal b) Zugmeldeverfahren durchführen normal normal c) Gleise und Weichen sperren normal normal d) Zugfahrten mit außergewöhnlichen Sendungen und Fahrzeugen durchführen normal normal e) Zustimmung zur Fahrt zurücknehmen normal normal f) die Betriebs- und Bauanweisungen umsetzen normal normal g) Maßnahmen in betrieblichen Unterlagen dokumentieren normal normal normal alpha 1 justify 1 middle 1 middle h) Fahrt mit besonderem Auftrag durchführen normal normal i) Sperrfahrten durchführen normal normal j) Befahren des Gegengleises bei nicht ständig eingerichtetem Gleiswechselbetrieb einführen, durchführen und aufheben normal normal k) Baugleise unter Berücksichtigung der Betriebs- und Bauanweisung einrichten und aufheben normal normal normal alpha 1 justify 1 middle 1 middle 1 col1 Sicheres Leiten des Fahrdienstes bei Störungen und gefährlichen Ereignissen (§ 5 Absatz 3 Nummer 4) 1 col2 a) Störungen, insbesondere an Signalen, Weichen, Bahnübergängen, Gleisfreimeldeanlagen und am Streckenblock, sowie Unregelmäßigkeiten erfassen und mit den Beteiligten kommunizieren normal normal b) bei Störungen an Eisenbahnfahrzeugen mit allen Beteiligten kommunizieren normal normal normal 5 alpha 1 col3 1 col4 1 col5 middle 0 1 col1 1 col2 c) gefährliche Ereignisse insbesondere Kollision, Entgleisung, Personenunfall, Bahnübergangsunfall, Fahrzeugbrand, Vorbeifahrt am Haltbegriff, erfassen normal normal d) Störungen und gefährliche Ereignisse anhand von technischen und betrieblichen Regelwerken bewerten normal normal e) bei gefährlichen Ereignissen und Störungen betriebliche Maßnahmen treffen, insbesondere Meldeketten in Gang setzen, mit der Zielsetzung der Aufrechterhaltung oder Wiederaufnahme des Eisenbahnbetriebes einleiten und dokumentieren normal normal normal 5 alpha 1 col3 1 col4 1 col5 1 col1 Mitwirken an Trassenplanung und Trassenkonstruktion sowie an Koordinierungsprozessen zwischen Eisenbahninfrastrukturunternehmen und Eisenbahnverkehrsunternehmen (§ 5 Absatz 3 Nummer 5) 1 col2 a) die Unterschiede zwischen Netzfahrplan, Gelegenheitsfahrplan und Baufahrplan beschreiben normal normal b) den Prozess von der Trassenanmeldung bis zur Fahrplanerstellung, insbesondere bei der Beförderung außergewöhnlicher Sendungen, beschreiben und anwenden normal normal c) Fahrzeitentreppen im Zeit-Wege-Diagramm beschreiben und anwenden normal normal normal 5 alpha 1 col3 1 col4 1 col5 middle top left 50 5 1 1 all 1 Ausbildung %yes; Abschnitt C: berufsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten left S1 center col1 1 .75* col2 2 4.5* col3 3 8.5* center col4 4 1.5* center col5 5 1.5* Lfd. Nr. 1 center col1 middle Berufsbildpositionen 1 center col2 middle Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten 1 center col3 middle Zeitliche Zuordnung 1 center col5 col4 middle 1 center col1 middle 1 center col2 middle 1 center col3 middle 1 center col5 col4 middle bottom 1 col1 Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht (§ 5 Absatz 4 Nummer 1) 1 col2 a) den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern normal normal b) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben normal normal c) die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen normal normal d) die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften erläutern normal normal e) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern normal normal f) Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläutern normal normal g) Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern normal normal h) wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern normal normal i) Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläutern normal normal normal 5 alpha 1 col3 1 left 1 col5 col4 0 bottom 1 col1 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (§ 5 Absatz 4 Nummer 2) 1 col2 a) Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwenden normal normal normal 5 alpha 1 col3 0 1 col1 1 col2 b) Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen normal normal c) sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläutern normal normal d) technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen normal normal e) ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwenden normal normal f) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten normal normal g) betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen normal normal normal 5 alpha 1 col3 während der gesamten Ausbildung 1 left col4 2 col5 col4 0 top 1 col1 Umweltschutz und Nachhaltigkeit (§ 5 Absatz 4 Nummer 3) 1 col2 a) Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen normal normal b) bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen, Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen normal normal c) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten normal normal d) Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen normal normal e) Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln normal normal f) unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren normal normal normal 5 alpha 1 col3 1 col1 Digitalisierte Arbeitswelt (§ 5 Absatz 4 Nummer 4) 1 col2 a) mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten normal normal b) Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten normal normal c) ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse dokumentieren normal normal d) Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen normal normal e) Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen normal normal f) Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiten normal normal normal 5 alpha 1 col3 0 1 col1 1 col2 g) Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten normal normal h) Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren normal normal normal 5 alpha 1 col3 1 col5 col4 top left 50 5 1 1 all 1 Ausbildung %yes; center col1 1 .75* col2 2 4.5* col3 3 8.5* center col4 4 1.5* center col5 5 1.5* 1 center col1 1 middle 1 center col2 1 middle 1 center col3 1 middle Zeitliche Richtwerte in Wochen im 1 center col5 col4 middle 1. bis 18. Monat 1 center col4 middle 19. bis 36. Monat 1 center col5 middle bottom 1 col1 1 Mitwirken an logistischen und betrieblichen Prozessen sowie an Qualitäts- und Sicherheitsmanagementprozessen (§ 5 Absatz 4 Nummer 5) 1 col2 1 a) Aufträge annehmen, Auftragsabwicklungen planen und mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, die organisatorischen Schnittstellen beachten, die Planungsunterlagen anwenden normal normal b) das betriebliche Sicherheitsmanagementsystem als Teil der Sicherheitskultur beschreiben normal normal normal 5 alpha 1 col3 1 col4 middle 1 col5 c) vorlaufenden, begleitenden und nachlaufenden Informationsfluss sicherstellen; Dokumentationen erstellen, Leistungen nachweisen normal normal d) Soll-Ist-Vergleiche mit Planungsdaten im eigenen Aufgabengebiet, insbesondere hinsichtlich des Fahrplanes und des Energieeinsatzes, durchführen; Arbeitsergebnisse und -durchführungen hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Qualität bewerten normal normal e) Maßnahmen bei Störungen in der Transportkette sowie bei der Minderung der Qualität der Dienstleistung ergreifen normal normal f) das Qualitätsmanagementsystem anwenden normal normal g) zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen normal normal normal 5 alpha 1 col3 1 col4 1 col5 middle 1 col1 1 Durchführen von betrieblicher und technischer Kommunikation sowie von Kundenkommunikation (§ 5 Absatz 4 Nummer 6) 1 col2 1 a) Einrichtungen des Zug- und Rangierfunks sowie andere Kommunikationseinrichtungen nutzen normal normal b) die innerbetrieblichen Regelwerke für das eigene Aufgabengebiet anwenden normal normal c) Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie im Team situationsgerecht führen, Sachverhalte zielgruppengerecht aufbereiten, deutsche Fachausdrücke anwenden normal normal normal 5 alpha 1 col3 1 col4 middle 1 col5 d) die digitalen Systeme für das eigene Aufgabengebiet nutzen normal normal e) die Informationsquellen für das eigene Aufgabengebiet nutzen, Informationen recherchieren, beschaffen und bewerten normal normal f) fremdsprachige Fachausdrücke anwenden normal normal normal 5 alpha 1 col3 1 col4 1 col5 middle top left 50 5 1 1 all 1 Ausbildung %yes;
Kurz erklärt
- Die Vorschriften betreffen die Sicherheitsrichtlinien im Eisenbahnbetrieb und deren Anwendung.
- Es wird erwartet, dass die Beteiligten die rechtlichen Regelungen und deren Rollen im Eisenbahnsystem verstehen.
- Die Unterscheidung und Anwendung von Fahrzeugen, Gleisanlagen und technischen Einrichtungen ist erforderlich.
- Die Steuerung und Sicherung der Zugfolge sowie das Notfallmanagement sind zentrale Aufgaben.
- Es wird Wert auf die Organisation des Ausbildungsbetriebs, Arbeitsschutz, Umweltschutz und digitale Kompetenzen gelegt.