Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 14. März 2022

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Diese Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des § 4 des Berufsbildungsgesetzes. Die Ausbildungsordnung und der damit abgestimmte, von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossene Rahmenlehrplan für die Berufsschule werden demnächst im amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlicht. * column F820957_02_BJNR044700022 exp

Kurz erklärt

  • Diese Rechtsverordnung regelt die Ausbildung in einem bestimmten Beruf.
  • Sie ist gemäß § 4 des Berufsbildungsgesetzes anerkannt.
  • Ein Rahmenlehrplan für die Berufsschule wurde von den Kultusministern der Länder beschlossen.
  • Die Ausbildungsordnung und der Lehrplan werden bald im Bundesanzeiger veröffentlicht.
  • Dies betrifft die offizielle Bekanntmachung von Ausbildungsinhalten.