Bund
BGBl: BGBl II
Erstverkündet:
15. September 1965
Art 7
Art 7 – sozsichabkgbrdvbgg
(1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme der Artikel 2 bis 5 am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Die Artikel 2 bis 5 treten gleichzeitig mit der Vereinbarung in Kraft. (2)
Kurz erklärt
- Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
- Artikel 2 bis 5 haben einen anderen Inkrafttretenszeitpunkt.
- Artikel 2 bis 5 treten gleichzeitig mit einer bestimmten Vereinbarung in Kraft.
- Es gibt eine Ausnahme für die genannten Artikel.
- Der Inkrafttretenszeitpunkt ist klar geregelt.