Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl II Erstverkündet: 15. September 1965
Art 7

Art 7 – sozsichabkgbrdvbgg

(1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme der Artikel 2 bis 5 am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Die Artikel 2 bis 5 treten gleichzeitig mit der Vereinbarung in Kraft. (2)

Kurz erklärt

  • Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
  • Artikel 2 bis 5 haben einen anderen Inkrafttretenszeitpunkt.
  • Artikel 2 bis 5 treten gleichzeitig mit einer bestimmten Vereinbarung in Kraft.
  • Es gibt eine Ausnahme für die genannten Artikel.
  • Der Inkrafttretenszeitpunkt ist klar geregelt.