Ergebnisse für „§ 506“ – 9 Treffer private.civil
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Bund§ 312g – Widerrufsrecht§ 312g
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Bund§ 357b – Rechtsfolgen des Widerrufs von Verträgen über Finanzdienstleistungen§ 357b
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Bund§ 506 – Zahlungsaufschub, sonstige Finanzierungshilfe§ 506
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Bund§ 9 – Überleitungsvorschrift zum OLG-Vertretungsänderungsgesetz vom 23. Juli 2002§ 9
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Bund§ 12 – Verbundene Verträge und entgeltliche Finanzierungshilfen§ 12
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Bund§ 1 – Allgemeine Informationspflichten bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen und entsprechenden Finanzierungshilfen§ 1
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BundAnlage 3 – (zu Artikel 246b § 2 Absatz 3 Satz 1) Muster für die Widerrufsbelehrung bei im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Finanzdienstleistungen mit Ausnahme von Verträgen über die Erbringung von Zahlungsdiensten und ImmobiliarförderdarlehensverträgenAnlage 3
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BundAnlage 3a – (zu Artikel 246b § 2 Absatz 3 Satz 1)Muster für die Widerrufsbelehrung bei im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über die Erbringung von Zahlungsdiensten in Form von ZahlungsdiensterahmenverträgenAnlage 3a
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BundAnlage 3b – (zu Artikel 246b § 2 Absatz 3 Satz 1)Muster für die Widerrufsbelehrung bei im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über die Erbringung von Zahlungsdiensten in Form von EinzelzahlungsverträgenAnlage 3b