Ergebnisse für „§ 38a“ – 4 Treffer traffic
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Bund§ 30 – Übermittlung§ 30
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Bund§ 38a – Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für statistische Zwecke§ 38a
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Bund§ 40 – Übermittlung sonstiger Daten§ 40
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Bund§ 57 – Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für wissenschaftliche, statistische und gesetzgeberische Zwecke§ 57