MPVERFV – mpverfv
Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet: 2022-01-18
Inhaltsübersicht –
§ 1 – Gegenstand
§ 2 – Zuständiger Meisterprüfungsausschuss
§ 3 – Beschlussfassung
§ 4 – Ausschluss von der Mitwirkung
§ 5 – Verschwiegenheit
§ 6 – Nichtöffentlichkeit
§ 7 – Rücktritt, Nichtteilnahme
§ 8 – Täuschungshandlungen, Ordnungsverstöße
(1) Täuschungshandlungen sind untersagt. Eine Täuschungshandlung liegt vor, wenn ein Prüfling es unternimmt, das Ergebnis einer Prüfungsleistung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen oder Beihilfe zu einer Täuschung oder zu einem Täuschungsversuch zu leisten. …
§ 9 – Organisation der Meisterprüfung
§ 10 – Bildung und Zusammensetzung von Prüfungskommissionen, Zuweisung von Prüfungsleistungen, Stellvertretung
§ 11 – Zulassung zur Meisterprüfung, Anmeldung zu einer Prüfungsleistung
§ 12 – Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderungen oder Teilleistungsstörungen
§ 13 – Befreiungen
§ 14 – Einladung zur Prüfung
§ 15 – Prüfungsaufgaben
§ 16 – Ausweispflicht, Belehrung und Vorstellung
§ 17 – Durchführung des Meisterprüfungsprojekts, Anfertigung der Meisterprüfungsarbeit, Bewertung
§ 18 – Durchführung des Fachgesprächs, der Ergänzungsprüfung und sonstiger mündlicher Prüfungen, Bewertung
§ 19 – Durchführung der Situationsaufgabe oder Arbeitsprobe und der praktischen Prüfung, Bewertung
§ 20 – Durchführung schriftlicher Prüfungen, Bewertung
§ 21 – Bewertung der Prüfungsleistungen und Berechnung der Prüfungsergebnisse in den Teilen der Meisterprüfung
§ 22 – Beschlüsse über die Noten und das Bestehen, Abschluss des Meisterprüfungsverfahrens, Bescheinigungen von Schwerpunkten sowie zum Gesamtergebnis
§ 23 – Wiederholung der Meisterprüfung
(1) Jeder nicht bestandene Teil der Meisterprüfung kann dreimal wiederholt werden. (2) Der Prüfling ist auf Antrag von der Wiederholung der Prüfungsleistungen in Prüfungsbereichen, in Prüfungsfächern, in Handlungsfeldern oder im praktischen Teil der Prüfung im Teil IV zu befreien, wenn seine Leistun…