Gesetzklar

KIRCHENBERUFEV – kirchenberufev

Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 1972-06-08

Eingangsformel –

§ 1 – Ausbildungsstätten

§ 2 – Förderungsrechtliche Stellung des Auszubildenden

Die Auszubildenden erhalten Ausbildungsförderung für den Besuch der in § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 bezeichneten Ausbildungsstätten wie Schüler von Fachschulen, normal normal § 1 Abs. 1 Nr. 3 bezeichneten Ausbildungsstätten wie Studierende an Höheren Fachschulen, normal normal § 1 Abs. 1 Nr. 4 bezeichnete…

§ 3 – Berlin-Klausel

§ 4 – Inkrafttreten