Gesetzklar

GGART29ABS7G – ggart29abs7g

Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 1979-07-30

Eingangsformel –

§ 1 –

§ 2 –

§ 3 –

(1) Wird ein Gesetzentwurf über eine Gebietsänderung nach § 1 im Bundestag beraten, so muß den beteiligten Ländern spätestens vor der zweiten Lesung Gelegenheit gegeben werden, ihre Auffassung zu dem Gesetzentwurf zu äußern. Die beteiligten Länder hören vorher die betroffenen Gemeinden und Gemeindev…

§ 4 –

§ 5 –

§ 6 –

(1) Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. (2) Grenzänderungsverfahren nach Artikel 29 Abs. 7 des Grundgesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 19. August 1969 (BGBl. I S. 1241), die beim Inkrafttreten dieses Gesetzes bereits eingeleitet waren, w…