Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl II Erstverkündet: 07. August 1953
Art 2

Art 2 – jao_bk99g

Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht. Es wird durch die gesetzlichen Vorschriften über den Tarifvertrag sowie durch die Vorschriften des Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen vom 11. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 17) durchgeführt.

Kurz erklärt

  • Das Übereinkommen wird veröffentlicht.
  • Es gilt die gesetzliche Regelung für Tarifverträge.
  • Es bezieht sich auf das Gesetz über Mindestarbeitsbedingungen.
  • Das Gesetz über Mindestarbeitsbedingungen wurde am 11. Januar 1952 erlassen.
  • Die Veröffentlichung erfolgt im Bundesgesetzblatt.