Bund
BGBl: BGBl II
Erstverkündet:
10. September 1998
#7 – intbestg
(1) Artikel 2 dieses Gesetzes tritt an dem Tage in Kraft, an dem das Übereinkommen für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt. Im übrigen tritt dieses Gesetz am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem das Übereinkommen nach seinem Artikel 15 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
Kurz erklärt
- Artikel 2 des Gesetzes tritt in Kraft, wenn das Übereinkommen für Deutschland in Kraft tritt.
- Der Rest des Gesetzes tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
- Der genaue Tag, an dem das Übereinkommen für Deutschland gilt, wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
- Das Gesetz regelt den Inkrafttretenszeitpunkt.
- Es gibt zwei verschiedene Zeitpunkte für das Inkrafttreten des Gesetzes.