Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl II Erstverkündet: 29. Oktober 1971
Art 5

Art 5 – iao_bk121g

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. (2)

Kurz erklärt

  • Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Bekanntgabe in Kraft.
  • Es gibt keinen Aufschub oder Übergangszeit.
  • Der Inkrafttretenszeitpunkt ist klar definiert.
  • Alle Regelungen des Gesetzes gelten ab diesem Zeitpunkt.
  • Es betrifft alle betroffenen Personen und Institutionen.