Bund
BGBl: BGBl II
Erstverkündet:
29. Oktober 1971
Art 5
Art 5 – iao_bk121g
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. (2)
Kurz erklärt
- Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Bekanntgabe in Kraft.
- Es gibt keinen Aufschub oder Übergangszeit.
- Der Inkrafttretenszeitpunkt ist klar definiert.
- Alle Regelungen des Gesetzes gelten ab diesem Zeitpunkt.
- Es betrifft alle betroffenen Personen und Institutionen.