Bund
BGBl: BGBl II
Erstverkündet:
21. August 1970
Art 4
Art 4 – iao_bk118g
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. (2)
Kurz erklärt
- Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
- Die Verkündung ist der offizielle Bekanntmachungstermin.
- Es gibt keinen Aufschub für das Inkrafttreten.
- Alle Regelungen des Gesetzes gelten ab diesem Datum.
- Es ist wichtig, den Verkündungstermin zu beachten.