Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl II Erstverkündet: 21. August 1970
Art 4

Art 4 – iao_bk118g

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. (2)

Kurz erklärt

  • Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
  • Die Verkündung ist der offizielle Bekanntmachungstermin.
  • Es gibt keinen Aufschub für das Inkrafttreten.
  • Alle Regelungen des Gesetzes gelten ab diesem Datum.
  • Es ist wichtig, den Verkündungstermin zu beachten.